Deutsche Tageszeitung - US-Mordprozess im Fall des erschossenen schwarzen Joggers Ahmaud Arbery begonnen

US-Mordprozess im Fall des erschossenen schwarzen Joggers Ahmaud Arbery begonnen


US-Mordprozess im Fall des erschossenen schwarzen Joggers Ahmaud Arbery begonnen
US-Mordprozess im Fall des erschossenen schwarzen Joggers Ahmaud Arbery begonnen / Foto: ©

Mit der Auswahl der Geschworenen hat am Montag in den USA der Mordprozess um den Tod des schwarzen Joggers Ahmaud Arbery begonnen. Vor einem Gericht in Brunswick im Bundesstaat Georgia müssen sich drei weiße Männer verantworten, die Arbery am 23. Februar 2020 in einem Vorort von Brunswick mit dem Auto verfolgt und nach einem Handgemenge erschossen hatten.

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Der 65-jährige Gregory McMichael, sein 35 Jahre alter Sohn Travis und ihr 52-jähriger Nachbar William Bryan hatten Arbery nach eigenen Angaben für einen Einbrecher gehalten. Sie berufen sich auf ein damals in dem Südstaat geltendes Gesetz, das Bürgern die Festnahme von Verdächtigen erlaubt.

Arberys Tod sorgte landesweit für Empörung. Er wurde - zusammen mit dem Tod des Afroamerikaners George Floyd im Mai 2020 - zu einem Auslöser der Black-Lives-Matter-Proteste gegen Rassismus und Gewalt gegen Schwarze, die die USA inmitten des Präsidentschaftswahlkampfes in Atem hielten.

Die örtliche Staatsanwaltschaft ging nach Arberys Tod zunächst nicht gegen die drei Weißen vor und nahm sie wochenlang nicht fest. Das änderte sich erst, als zweieinhalb Monate nach den tödlichen Schüssen ein Video von Arberys Tod publik wurde.

Die von dem Angeklagten Bryan gemachten Aufnahmen zeigen, wie die mit einem Gewehr und einem Revolver bewaffneten McMichaels dem rennenden Arbery mit ihrem Pickup den Weg versperren. Es kommt zu einem Handgemenge zwischen Travis McMichael und Arbery, dann sind mehrere Schüsse zu hören und der Schwarze bricht zusammen.

Die Auswahl der zwölf Geschworenen und der vier Ersatz-Geschworenen dürfte mehrere Tage dauern. Dann beginnen die Ausführungen von Anklage und Verteidigung und die Anhörungen von Zeugen und Gutachtern. Die Angeklagten haben auf nicht schuldig plädiert.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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