Deutsche Tageszeitung - Prozess gegen zwei Brüder wegen Verdachts auf Spionage für Russland in Schweden

Prozess gegen zwei Brüder wegen Verdachts auf Spionage für Russland in Schweden


Prozess gegen zwei Brüder wegen Verdachts auf Spionage für Russland in Schweden
Prozess gegen zwei Brüder wegen Verdachts auf Spionage für Russland in Schweden / Foto: © TT News Agency/AFP

In Schweden hat am Freitag der Prozess gegen zwei Brüder wegen "schwerer Spionage" für Russland begonnen. Den beiden Männern wird laut Staatsanwaltschaft vorgeworfen, zwischen 2011 und 2021 für den russischen Militärgeheimdienst GRU spioniert zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen den 35 und 42 Jahre alten Männern lebenslange Haftstrafen.

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"Dieser Fall ist in vielerlei Hinsicht einzigartig. Einen solchen Prozess haben wir seit mehr als 20 Jahren nicht erlebt", sagte Staatsanwalt Mats Ljungqvist am Freitag zum Prozessauftakt. Bei den weitergegebenen Informationen handele es sich um "äußerst sensibles Material", sagte Ljungqvist. Staatsanwalt Per Lindqvist erklärte, diese könnten der "nationalen Sicherheit Schwedens schaden".

Bei den Verdächtigen soll es sich schwedischen Medien zufolge um gebürtige Iraner handeln. Sie waren im September und November 2021 festgenommen worden und kamen in Untersuchungshaft. Ihren Anwälten zufolge bstreiten die beiden Brüder die Vorwürfe.

Der ältere Bruder war nach Erkenntnissen der Ermittler beim schwedischen Geheimdienst Säpo und bei der schwedischen Armee tätig. Ihm wird vorgeworfen, sich dabei illegal Informationen beschafft zu haben. Sein jüngerer Bruder soll an der Planung der Tat beteiligt gewesen sein und Kontakte nach Russland und zum GRU unterhalten haben. Der Prozess findet größtenteils hinter verschlossenen Türen statt und soll voraussichtlich bis zum 12. Dezember dauern.

Am Dienstag waren in der Region Stockholm zwei Menschen wegen des Verdachts auf Spionage festgenommen worden. Einem Zeitungsbericht zufolge handelt es sich um ein russisches Ehepaar. Die schwedischen Behörden betonten, dass die Festnahmen "in keinem Zusammenhang mit anderen Fällen" stünden.

(P.Hansen--DTZ)