Deutsche Tageszeitung - Bremer Feuerwehrmann darf Beruf wegen rechtsextremer Chats vorerst nicht ausüben

Bremer Feuerwehrmann darf Beruf wegen rechtsextremer Chats vorerst nicht ausüben


Bremer Feuerwehrmann darf Beruf wegen rechtsextremer Chats vorerst nicht ausüben
Bremer Feuerwehrmann darf Beruf wegen rechtsextremer Chats vorerst nicht ausüben / foto: © AFP/Archiv

Ein Feuerwehrmann aus Bremen, der Teil einer rechtsextremen Chatgruppe gewesen sein soll, darf seinen Beruf vorerst nicht weiter ausüben. Es gebe ausreichend Hinweise darauf, dass die Wertevorstellungen des Beamten nicht verfassungskonform seien, teilte das Verwaltungsgericht Bremen am Donnerstag mit. Auf seinem Handy seien Fotos mit rechtsextremen, menschenverachtenden und rassistischen Inhalten entdeckt worden. (Az.: 6 V 1313/21)

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Im vergangenen November hatte der Bremer Innensenat dem Mann die Führung der Dienstgeschäfte verboten, nachdem ein Verdacht auf Straftaten und Dienstpflichtverletzungen gegen ihn aufgekommen war. Er soll sich in internen Chats unter Kollegen rechtsextrem und rassistisch geäußert haben.

Ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung stellte die Staatsanwaltschaft Verden wegen mangelnder Außenwirkung der Chats ein. Gegen den Mann läuft aber noch ein Disziplinarverfahren. Gegen die beamtenrechtliche Verbotsverfügung legte der Mann Widerspruch ein, eine Entscheidung des Innensenats steht aber noch aus.

Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte sei rechtmäßig, urteilten nun die Verwaltungsrichter. Der Feuerwehrmann erhielt demnach nicht nur rechtsextreme Bilder, er leitete sie auch weiter und identifizierte sich erkennbar nach außen mit den Inhalten. Damit beschädigte er das Vertrauen seines Dienstherrn und der Öffentlichkeit.

Dennoch darf der Feuerwehrmann Dienstkleidung, Ausrüstung sowie Abzeichen tragen und die Räume der Feuerwehr betreten. In dieser Hinsicht hatte sein Antrag Erfolg. Die Behörde habe diese Verbote nicht begründet.

(W.Budayev--DTZ)