Deutsche Tageszeitung - Eisenbahngewerkschaft EVG will bei GDL-Tarifabschluss Sonderkündigungsrecht prüfen

Eisenbahngewerkschaft EVG will bei GDL-Tarifabschluss Sonderkündigungsrecht prüfen


Eisenbahngewerkschaft EVG will bei GDL-Tarifabschluss Sonderkündigungsrecht prüfen
Eisenbahngewerkschaft EVG will bei GDL-Tarifabschluss Sonderkündigungsrecht prüfen / Foto: ©

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat bekräftigt, bei einem möglicherweise höheren Tarifabschluss der konkurrierenden Lokführergewerkschaft GDL mit der Deutschen Bahn ihr Sonderkündigungsrecht prüfen zu wollen. "Fakt ist, die aktuelle Tarifrunde für alle Beschäftigten der Deutschen Bahn wird von der EVG beendet", sagte der EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Mittwoch.

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Nach Abschluss der GDL-Tarifverhandlungen werde die EVG "auf der Grundlage des Sonderkündigungsrechtes ihr weiteres Vorgehen prüfen", fügte Hommel hinzu. Bereits im August hatte er in der "Rheinischen Post" hervorgehoben, dass im Tarifvertrag der EVG mit der Deutschen Bahn ein Sonderkündigungsrecht ausgehandelt worden sei - für den Fall, dass es mit einer anderen Gewerkschaft "wesentlich andere Regelungen" gebe. Diese Option werde die EVG ziehen, "wenn es notwendig wird. Dann wären wir auch von der Friedenspflicht befreit."

Die EVG hatte mit der Deutschen Bahn bereits 2020 einen Tarifvertrag ausgehandelt. Der Tarifkonflikt zwischen der GDL und dem Konzern dauert hingegen auch nach nunmehr drei Streikwellen weiter an. Das jüngste Angebot der Bahn hatte die Lokführergewerkschaft als nicht annehmbar zurückgewiesen. Nach Darstellung der Gewerkschaft will die Bahn die GDL auf ihren bisherigen Geltungsbereich beschränken - Tarifverträge für ihre in den vergangenen Monaten hinzugewonnenen Neumitglieder abzuschließen, wäre ihr dann nicht möglich.

Eine besondere Rolle in dem Konflikt spielt das Tarifeinheitsgesetz. Die GDL will Tarifverträge nicht nur für Lokführer und Zugbegleiter abschließen, sondern auch für andere Bereiche wie etwa Werkstätten oder Stellwerke. Laut Tarifeinheitsgesetz gilt in einem Betrieb jedoch nur ein Tarifvertrag. Sind mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb vertreten, soll der ausgehandelte Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten.

EVG-Chef Hommel forderte die GDL auf, ihre Mitgliederzahl zu nennen. "Nur so kann sie einen Anspruch auf die zukünftige Vertretung von Beschäftigen nachweisen", sagte er den Funke-Zeitungen. Die EVG hat nach eigenen Angaben 180.000 Mitglieder, bei der Deutschen Bahn liegt ihr Organisationsgrad zwischen 50 und 70 Prozent. Die GDL hat mehr als 38.000 Mitglieder. Derzeit vertritt die GDL laut EVG die Tarifinteressen der Beschäftigten in 16 von mehr als 300 Betrieben.

(N.Loginovsky--DTZ)

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