Deutsche Tageszeitung - Gewerkschaftsbündnis: Schwere Rechtsverstöße bei Saisonarbeit in Landwirtschaft

Gewerkschaftsbündnis: Schwere Rechtsverstöße bei Saisonarbeit in Landwirtschaft


Gewerkschaftsbündnis: Schwere Rechtsverstöße bei Saisonarbeit in Landwirtschaft
Gewerkschaftsbündnis: Schwere Rechtsverstöße bei Saisonarbeit in Landwirtschaft / Foto: ©

Wenig Lohn, schlechte Unterkünfte, kein Gesundheitsschutz: Die Gewerkschaft IG BAU und weitere Organisationen haben auch bei der diesjährigen Saisonarbeit in der Landwirtschaft auf eine Reihe eklatanter Rechtsverstöße verwiesen. In ihrem am Freitag vorgestellten Jahresbericht machte die herausgebende Initiative Faire Landwirtschaft auf vier Problemfelder aufmerksam: die fehlende Sozial- und Krankenversicherung wegen kurzfristiger Beschäftigung, zu geringe Löhne, mangelhafte Unterkünfte sowie Verstöße gegen Infektionsschutzregeln und den Gesundheitsschutz.

Textgröße ändern:

"Die nächste Koalition muss der Ausbeutung auf deutschen Feldern ein für alle Mal ein Ende setzen", forderte Anja Piel, Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund. "Die sozial nicht abgesicherte kurzfristige Beschäftigung muss in allen Branchen auf wenige Tage im Jahr begrenzt werden." Außerdem müsse es in der Landwirtschaft mehr staatliche Kontrollen geben.

Auch in diesem Jahr, in der zweiten Erntesaison unter Corona-Bedingungen, bleibe die Zahl von Saisonarbeitern "unverändert hoch", lautet die Einschätzung der Initiative, einem Bündnis von Gewerkschaften und Organisationen. Im Jahr 2019 und damit in der Saison vor der Corona-Pandemie, waren es rund 274.700 Beschäftigte. Zum ersten Mal kamen in diesem Jahr zudem über ein Drittstaatenabkommen Menschen aus Georgien für die Arbeit in der Landwirtschaft.

Eingesetzt werden die Arbeitskräfte unter anderem beim Spargelanbau, für Wein und Hopfen, im Gartenbau und im Ackerbau. Oft sind es Erntehelfer.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Google soll wegen Wettbewerbsverstoß 1,7 Milliarden Euro an Klarna zahlen

Google soll in Schweden eine Entschädigung in Milliardenhöhe wegen jahrelanger Wettbewerbsverstöße zahlen. Das schwedische Gericht für Patente und Wettbewerb verurteilte den US-Konzern am Mittwoch zu einer Zahlung von umgerechnet 1,7 Milliarden Euro an das Preisvergleichsportal Pricerunner. Die Richter sahen es als erwiesen an, "dass Google über viele Jahre hinweg seinen eigenen Preisvergleichsdienst unrechtmäßig begünstigt hat". Pricerunner gehört zu dem schwedischen Unternehmen hinter dem Zahlungsdienstleister Klarna.

Google soll wegen Wettbewerbsverstoß 1,3 Milliarden Euro an Klarna zahlen

Google soll in Schweden eine Entschädigung in Milliardenhöhe wegen jahrelanger Wettbewerbsverstöße zahlen. Das schwedische Gericht für Patente und Wettbewerb verurteilte den US-Konzern am Mittwoch zu einer Zahlung von 14,3 Milliarden Kronen (1,3 Milliarden Euro) an das Preisvergleichsportal Pricerunner. Die Richter sahen es als erwiesen an, "dass Google über viele Jahre hinweg seinen eigenen Preisvergleichsdienst unrechtmäßig begünstigt hat". Pricerunner gehört zu dem schwedischen Unternehmen hinter dem Zahlungsdienstleister Klarna.

Anstieg der Spritpreise schon vor Ende des Tankrabatts

Die Spritpreise an den deutschen Tankstellen sind mit Auslaufen des Tankrabatts massiv angestiegen. Bereits am Dienstagmittag, als die Steuersenkung auf Diesel und Benzin noch galt, hoben die Tankstellen die Preise bundesweit stark an, wie der ADAC am Mittwoch mitteilte. Anschließend sanken die Preise nur leicht - um dann am Mittwochmittag erneut stark anzusteigen. Der ADAC und auch die Monopolkommission übten scharfe Kritik an den Mineralölkonzernen.

Schweden: Gericht verurteilt Google zur Zahlung von 1,3 Milliarden Euro an Klarna

Der US-Konzern Google soll einem Preisvergleichsportals des schwedischen Zahldienstes Klarna wegen der Bevorzugung seiner eigenen Preisvergleichsseite in den Suchergebnissen Schadenersatz zahlen. Das zuständige Gericht in Stockholm verurteilte Google zu einer Zahlung von 14,3 Milliarden Kronen (1,3 Milliarden Euro) an das Portal Pricerunner. Dieses gelte "als geschädigt, da Google über viele Jahre hinweg seinen eigenen Preisvergleichsdienst unrechtmäßig begünstigt hat", erklärten die Richter.

Textgröße ändern: