Deutsche Tageszeitung - Studie: Mindestlohn führt kaum zu Firmenschließungen

Studie: Mindestlohn führt kaum zu Firmenschließungen


Studie: Mindestlohn führt kaum zu Firmenschließungen
Studie: Mindestlohn führt kaum zu Firmenschließungen / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP

Der gesetzliche Mindestlohn führt laut einer Studie kaum zu Firmenschließungen. Sowohl die Einführung 2015 als auch die erste Erhöhung des Mindestlohns 2017 hatten nicht zur Folge, dass sich die Wettbewerbsintensität für Unternehmen in Deutschland veränderte – zumindest nicht wesentlich, lautet das Ergebnis der Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). In manchen Branchen, die besonders betroffen waren, stieg demnach sogar die Arbeitsproduktivität.

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Das ZEW untersuchte in der am Freitag veröffentlichten Studie die Auswirkungen des Mindestlohns im Auftrag der Mindestlohnkommission. Diese legt jeweils die Höhe der Lohnuntergrenze fest. Im Juli war der Mindestlohn auf 10,45 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Im Oktober wird die Lohnuntergrenze auf zwölf Euro angehoben - dies hatte allerdings ausnahmsweise die Regierung beschlossen. Wirtschaftsvertreter kritisieren stets die Erhöhung der Kosten für Unternehmen.

Bei der Einführung 2015 lag der Mindestlohn bei 8,50 Euro. Laut ZEW-Studie verließen in Arbeitsmarktregionen, in denen mehr Beschäftigte vor 2015 weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten, "Kleinstunternehmen" den Markt - Unternehmen mit vier oder weniger Beschäftigten. Gezeigt habe sich dies vor allem in den ehemaligen ostdeutschen Bundesländern, wo der Bruttodurchschnittslohn 2015 wesentlich niedriger war als im Westen.

Aus wirtschaftspolitischer Sicht sei das aber nicht zwingend ein Problem: Oft seien es die unproduktiveren Unternehmen, die den Markt verlassen. "Ein Anstieg der Arbeitslosigkeit konnte jedoch nicht beobachtet werden", betonte Co-Autor Moritz Lubczyk. Solange die Arbeitsnachfrage hoch sei, fänden die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei anderen Unternehmen eine Folgebeschäftigung.

Untersucht wurde auch die Arbeitsproduktivität: Laut Studie stieg die Arbeitsproduktivität, also der Umsatz im Verhältnis zu den eingesetzten Arbeitskräften, in Branchen, die besonders von der Einführung des Mindestlohns betroffen waren. Beispiele sind das Spiel-, Wett- und Lotteriewesen, die Werbebranche oder das Verlagswesen.

Dafür gibt die Studie mehrere Erklärungsansätze: "Zum einen kann das damit zusammenhängen, dass Unternehmen verstärkt in Kapital, also Maschinen oder Technologien, investieren und somit ihre Arbeitskräfte produktiver einsetzen", erklärte Lubczyk. Andererseits sei denkbar, dass Unternehmen statt auf geringfügige mehr auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse setzen und auch somit die Produktivität der Beschäftigten steigt. Ein weiterer Grund sei, dass bei einem Austritt weniger produktiver Unternehmen aus dem Markt die durchschnittliche Produktivität der gesamten Branche steige.

(V.Varonivska--DTZ)