Bundesverband der Verbraucherzentralen verklagt US-Elektroautobauer Tesla
Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen hat den US-Elektroautobauer Tesla verklagt: Der Verband begründete die Klagen am Dienstag mit "irreführenden Aussagen" des Autokonzerns zur CO2-Ersparnis durch den Kauf seiner Autos und mit Datenschutzbedenken bei der Nutzung eines so genannten Wächtermodus zur Umgebungsüberwachung. Die Klagen seien beim Landgericht in Berlin eingereicht worden, teilte der Verband in der Hauptstadt mit.
Die Verbraucherschützer monieren Werbeaussagen des Unternehmens, die bei Käuferinnen und Käufern laut Verband den Eindruck erwecken könnten, dass der Erwerb eines Tesla den CO2-Ausstoß des Autoverkehrs insgesamt senke. In der Realität sei es aber so, dass der US-Konzern eingesparte Rechte zur CO2-Emission seiner eigenen Flotte an andere Autohersteller verkauft.
Zudem werfen die Verbraucherschützer Tesla vor, Nutzerinnen und Nutzer seiner Autos nicht darüber aufzuklären, dass eine datenschutzkonforme Verwendung der so genannten Wächterfunktion im öffentlichen Raum unmöglich sein dürfte. Dabei überwachen Kameras die Umgebung und speichern die Aufnahmen auch in bestimmten Fällen ab, was dem Schutz der Fahrzeuge dienen soll. Laut Verband ist dies der Datenschutzgrundverordnung zufolge nicht zulässig.
Demnach müssten Tesla-Besitzer etwa von zufälligen Passantinnen und Passanten im Blickfeld der Kameras jedes Mal eine Einwilligung zur Datenverarbeitung einholen. Eine anlasslose Aufzeichnung des Geschehens rund um die Autos sei darüber hinaus gar nicht erlaubt. Die Autofahrer riskierten daher Bußgelder.
Der Bundesverband kritisierte in diesem Zusammenhang zugleich "Lücken" im Zulassungsverfahren. Andernfalls sei nicht zu erklären, warum die Funktion trotz "massiver Datenschutzmängel" überhaupt zugelassen worden sei, teilte er weiter mit. Die Zusammenarbeit des dafür zuständigen Kraftfahrtbundesamts mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten müsse dringend gestärkt werden. Es müsse die Einführung einer verpflichtenden Datenfolgenabschätzung geprüft werden.
(U.Beriyev--DTZ)