Deutsche Tageszeitung - Stadt muss Kita-Kosten für Pflegekind übernehmen

Stadt muss Kita-Kosten für Pflegekind übernehmen


Stadt muss Kita-Kosten für Pflegekind übernehmen
Stadt muss Kita-Kosten für Pflegekind übernehmen / Foto: © AFP/Archiv

Die Kosten für die Förderung eines Pflegekinds in einer Kita müssen den Pflegeeltern erstattet werden. Sie würden nicht von der Unterhaltspauschale abgedeckt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Es ging um ein Kind aus Nordrhein-Westfalen. (Az. 5 C 4.21)

Textgröße ändern:

Vormund ist nach einem früheren Gerichtsbeschluss das Jugendamt in Essen, da der Mutter die Sorge entzogen wurde. Die Stadt Aachen, wo die leibliche Mutter ursprünglich lebte, ist Jugendhilfeträger und bewilligte dem Jugendamt über die Diakonie Hilfe zur Erziehung des Kindes. Es wurde bei Pflegeeltern in einer sonderpädagogischen Pflegestelle für Kinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen untergebracht. Dafür trug die Stadt die Kosten.

Die Pflegeeltern bezahlten die Beiträge für die Kita in Höhe von 44 Euro monatlich. Die Diakonie beantragte die Übernahme auch dieser Kosten durch die Stadt, was diese aber ablehnte. Das Jugendamt als Amtsvormund zog vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm nun Recht: Wenn Kita-Kosten bei der Festsetzung der Pauschale nicht berücksichtigt würden, müssten sie übernommen werden.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Regierung bei Platzausbau für Rechtsanspruch auf Ganztagsschule optimistisch

Kommendes Jahr startet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule - und die Bundesregierung ist überzeugt, dass es bis zur vollständigen Umsetzung auch die nötigen Plätze dafür gibt. "Der Platzausbau schreitet dynamisch voran, und der prognostizierte zusätzliche Ausbaubedarf hat sich grundsätzlich verringert", heißt es im Bericht der Regierung zum Stand des Ausbaus der Ganztagsbetreuung. Der Bericht zeichne ein "zuversichtliches Bild" zur Umsetzung des Rechtsanspruchs bis zum Schuljahr 2029/2030.

Berlin: Banner gegen Neugründung von AfD-Jugendorganisation darf an Uni hängen

Ein Protestplakat gegen die am Wochenende geplante Neugründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen darf an einer Berliner Universität hängen bleiben. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag im Eilverfahren, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Die Antragstellerin, bei der es sich um eine politische Partei handelt, kann demnach nicht von der Universität verlangen, das Banner von der Außenfassade zu entfernen.

Umfrage: Schulleitungen haben zu wenig Zeit für Leitungsaufgaben

Schulleitungen in Deutschland haben einer Umfrage zufolge zu wenig Zeit für Leitungsaufgaben. Nur 18 Prozent halten die ihnen zur Verfügung stehende Leitungszeit für vollständig oder überwiegend ausreichend, wie der Verband Bildung und Erziehung (VBE) nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa unter Schulleiterinnen und -leitern am Freitag in Düsseldorf mitteilte. 82 Prozent sagen, dass die Zeit nicht reicht, um Schulen gut zu führen.

Zahl von Studierenden in Wintersemester leicht gestiegen

Die Zahl der Studierenden an deutschen Hochschulen ist im Wintersemester 2025/2026 leicht gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte, sind insgesamt 2.876.900 Studentinnen und Studenten an einer Hochschule eingeschrieben. Das waren 0,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Unterschiede zeigten sich jedoch in den Hochschularten.

Textgröße ändern: