Deutsche Tageszeitung - Mehr als jeder fünfte Studierende hat Energiepreispauschale noch nicht beantragt

Mehr als jeder fünfte Studierende hat Energiepreispauschale noch nicht beantragt


Mehr als jeder fünfte Studierende hat Energiepreispauschale noch nicht beantragt
Mehr als jeder fünfte Studierende hat Energiepreispauschale noch nicht beantragt / Foto: © AFP/Archiv

Wenige Tage vor dem Fristende am 2. Oktober hat mehr als jeder fünfte Studierende noch keinen Antrag zum Erhalt der Energiepreispauschale gestellt. Die Zahl der erfolgreich eingereichten Anträge liege bei 78,6 Prozent der Antragsberechtigten, sagte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Freitag).

Textgröße ändern:

Mehr als 700.000 Berechtigte dürften sich demnach noch nicht um den Erhalt der Leistung gekümmert haben. Zuletzt war die Bundesregierung von mehr als 3,55 Millionen Menschen ausgegangen, denen die Pauschale zustehen würde – rund 2,8 Millionen haben bislang einen erfolgreichen Antrag gestellt, betonte die Sprecherin.

Die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Ria Schröder, wertete die Energiepreispauschale dennoch als vollen Erfolg. "Nicht alle Studierende oder Fachschüler sind arm und auf Hilfen angewiesen", sagte sie.

Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Oliver Kaczmarek, räumte ein, "dass wir für die Zukunft automatische Verfahren und zielgruppenorientierte Kommunikation brauchen, um wirklich allen Betroffenen zu ihrem Rechtsanspruch zu verhelfen."

Die Frist zum Stellen eines Antrags endet am Montag, den 2. Oktober. Ursprünglich wurde als Fristende der 30. September kommuniziert. Die Energiepreispauschale, bei der es sich um eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro handelt, hatte die Bundesregierung im März angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten auf den Weg gebracht. Sie richtet sich an Studierende und Fachschüler.

(U.Beriyev--DTZ)

Empfohlen

Studie: Keine langfristigen Nachteile für Betriebe durch längere Elternzeit

Längere Abwesenheiten von Müttern nach der Einführung des Elterngeldes 2007 haben sich einer Studie zufolge nicht langfristig negativ auf die Unternehmen in Deutschland ausgewirkt. Kurzfristige Beschäftigungslücken blieben auf lange Sicht ohne negative Konsequenzen wie dauerhaft niedrigere Beschäftigung oder häufigere Betriebsschließungen, erklärte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg am Donnerstag. Auch für die Frauen selbst habe die Elternzeit keine negativen Auswirkungen auf die Karriere.

Berliner Verfassungsgericht: Bafög 2021 war verfassungswidrig niedrig

Das Bafög für Studierende im Jahr 2021 ist aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts verfassungswidrig niedrig gewesen. 427 Euro seien zur Deckung des Grundbedarfs zu wenig gewesen, weil die Summe unter dem Bürgergeldminimum von 446 gelegen habe, hieß es am Dienstag von dem Gericht. Auch seien 325 Euro nicht ausreichend für den Unterkunftsbedarf gewesen, weil die Mehrheit der Studierenden mehr Miete habe bezahlen müssen.

Ausgaben pro Kind in Kitas in freier Trägerschaft stark gestiegen

Kindertagesstätten in freier Trägerschaft haben 2022 deutlich mehr Geld für die Betreuung pro Kind ausgegeben als 2010. Nicht preisbereinigt stiegen die Ausgaben um 59 Prozent, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Pro Kind wurden im Schnitt rund 12.300 Euro ausgegeben. Für Kinder unter drei Jahren wurde mit 18.600 Euro am meisten ausgegeben.

Stark-Watzinger weist Vorwürfe zu Fördergeld-Affäre im Bundestag zurück

In der Fördergeld-Affäre bleibt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bei ihrer Darstellung. In Ausschuss- und Regierungsbefragungen am Mittwoch im Bundestag bekräftigte die Ministerin, keine förderrechtliche Prüfung gegen Hochschullehrerinnen- und -lehrer veranlasst zu haben, die sich in einem offenen Brief hinter pro-palästinensische Proteste an Universitäten gestellt hatten.

Textgröße ändern: