Deutsche Tageszeitung - Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis

Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis


Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis
Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis / Foto: © AFP/Archiv

In drei Wochen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Frage, ob ein Hinweis auf Prüfungserleichterungen wegen Legasthenie im Abiturzeugnis diskriminierend ist. Das Karlsruher Gericht setzte den Termin für die Urteilsverkündung am Dienstag für den 22. November an. Drei Abiturienten aus Bayern hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht. (Az. 1 BvR 2577/15 u.a.)

Textgröße ändern:

Bei Legasthenie handelt es sich laut Weltgesundheitsorganisation um eine Entwicklungsstörung, die nichts mit verminderter Intelligenz zu tun hat. Betroffene lesen deutlich schlechter und langsamer, machen mehr Fehler bei der Rechtschreibung oder beides.

In den Bundesländern haben Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie verschiedene Möglichkeiten, einen Nachteilsausgleich oder den sogenannten Notenschutz in Anspruch zu nehmen. So sollen sie in die Lage versetzt werden, trotz der Störung ihr Leistungsvermögen zu zeigen. In Bayern geht das bis zum Abitur.

Zum Nachteilsausgleich kann dort beispielsweise die Bearbeitungsfrist von Aufgaben verlängert werden. Wird Notenschutz beantragt, kann auf eine Bewertung der Rechtschreibung verzichtet werden. In den Fremdsprachen dürfen mündliche Leistungen stärker gewichtet werden.

Den Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz sehen die Behörden darin, dass im ersten Fall möglichst gleiche äußere Prüfungsbedingungen hergestellt werden sollen. Beim Notenschutz hingegen würden die Anforderungen verändert. Darum wird er, wie bei den drei Abiturienten, im Zeugnis vermerkt.

Die drei legten 2010 ihr Abitur ab und bestanden mit guten bis sehr guten Noten. Gegen die Vermerke zum Notenschutz im Abiturzeugnis zogen sie vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied 2015, dass die Hinweise nicht gestrichen werden müssten. Daraufhin erhoben die drei Männer Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe.

Sie bemängeln unter anderem einen Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen. Ihre Befürchtung ist, wegen des Hinweises im Zeugnis bei Bewerbungen schlechtere Chancen zu haben. Der Erste Senat in Karlsruhe verhandelte im Juni über die Beschwerden, nun steht das Urteil an.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Regierung bei Platzausbau für Rechtsanspruch auf Ganztagsschule optimistisch

Kommendes Jahr startet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule - und die Bundesregierung ist überzeugt, dass es bis zur vollständigen Umsetzung auch die nötigen Plätze dafür gibt. "Der Platzausbau schreitet dynamisch voran, und der prognostizierte zusätzliche Ausbaubedarf hat sich grundsätzlich verringert", heißt es im Bericht der Regierung zum Stand des Ausbaus der Ganztagsbetreuung. Der Bericht zeichne ein "zuversichtliches Bild" zur Umsetzung des Rechtsanspruchs bis zum Schuljahr 2029/2030.

Berlin: Banner gegen Neugründung von AfD-Jugendorganisation darf an Uni hängen

Ein Protestplakat gegen die am Wochenende geplante Neugründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen darf an einer Berliner Universität hängen bleiben. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag im Eilverfahren, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Die Antragstellerin, bei der es sich um eine politische Partei handelt, kann demnach nicht von der Universität verlangen, das Banner von der Außenfassade zu entfernen.

Umfrage: Schulleitungen haben zu wenig Zeit für Leitungsaufgaben

Schulleitungen in Deutschland haben einer Umfrage zufolge zu wenig Zeit für Leitungsaufgaben. Nur 18 Prozent halten die ihnen zur Verfügung stehende Leitungszeit für vollständig oder überwiegend ausreichend, wie der Verband Bildung und Erziehung (VBE) nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa unter Schulleiterinnen und -leitern am Freitag in Düsseldorf mitteilte. 82 Prozent sagen, dass die Zeit nicht reicht, um Schulen gut zu führen.

Zahl von Studierenden in Wintersemester leicht gestiegen

Die Zahl der Studierenden an deutschen Hochschulen ist im Wintersemester 2025/2026 leicht gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte, sind insgesamt 2.876.900 Studentinnen und Studenten an einer Hochschule eingeschrieben. Das waren 0,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Unterschiede zeigten sich jedoch in den Hochschularten.

Textgröße ändern: