Deutsche Tageszeitung - USA treten erneut aus der Unesco aus: "Nicht im nationalen Interesse"

USA treten erneut aus der Unesco aus: "Nicht im nationalen Interesse"


USA treten erneut aus der Unesco aus: "Nicht im nationalen Interesse"
USA treten erneut aus der Unesco aus: "Nicht im nationalen Interesse" / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Die USA treten erneut aus der Unesco aus. Die Mitgliedschaft in der UN-Bildungs- und Kulturorganisation sei "nicht im nationalen Interesse" des Landes, erklärte das Außenministerium in Washington am Dienstag. Bereits während der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump waren die USA aus der Unesco ausgetreten, unter dessen Nachfolger Joe Biden kehrten sie 2023 wieder in die Organisation zurück.

Textgröße ändern:

Die US-Regierung begründete ihren Austritt mit der ihrer Ansicht nach anti-israelischen Haltung der Organisation. "Die Entscheidung der Unesco, den 'Staat Palästina' als Mitgliedstaat aufzunehmen, ist höchst problematisch und steht im Widerspruch zur US-Politik", sagte Außenministeriumssprecherin Tammy Bruce. Zudem setze die Unesco auf "spalterische soziale und kulturelle Themen" und konzentriere sich zu sehr auf eine "globalistische, ideologische Agenda", die im Widerspruch zu Trumps "America First"-Politik stehe.

Unesco-Chefin Audrey Azoulay zeigte sich enttäuscht über den erneuten Rückzug der USA. "Diese Entscheidung widerspricht den Prinzipien des Multilateralismus", erklärte sie. Die UN-Kulturorganisation habe den Schritt jedoch bereits erwartet und sich darauf vorbereitet. Die finanziellen Folgen seien verkraftbar, der Anteil der USA am Haushalt der Organisation habe zuletzt nur bei acht Prozent gelegen. Es seien keine Stellenkürzungen in Folge des US-Austritts vorgesehen.

Die Unesco wies den Vorwurf zurück, wonach sie eine anti-israelische Position vertrete. Die UN-Organisation habe vielmehr in 85 Ländern geholfen, Lehrer auszubilden, um Schüler über den Holocaust und über Völkermorde aufzuklären sowie um Holocaust-Leugnung und Hassreden zu bekämpfen, betonte Azoulay.

Der neuerliche Austritt der USA tritt laut Sprecherin Bruce am 31. Dezember kommenden Jahres in Kraft. Die USA waren bereits 1984 unter dem damaligen Präsidenten Ronald Reagan vorübergehend aus der UN-Kultur- und Bildungsorganisation ausgetreten. Reagan protestierte damit gegen angebliche Misswirtschaft und eine anti-amerikanische Haltung der Unesco. Erst 2002 trat das Land unter Präsident George W. Bush wieder ein.

2011 stellten die USA dann ihre Beitragszahlungen ein, die damals 22 Prozent des Unesco-Haushalts ausmachten. Hintergrund war die Aufnahme der Palästinensergebiete als Vollmitglied der Organisation.

Die Unesco sieht ihre Aufgaben in der Förderung von Bildung, wissenschaftlicher Zusammenarbeit und kulturellem Verständnis. Sie führt zudem eine prestigereiche Liste des Weltkultur- und Naturerbes.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Linke kritisiert Bafög-Reform: "Ignoranz gegenüber Lebensrealität an Hochschulen"

Die Linke hat die geplante Bafög-Reform scharf kritisiert. Der Gesetzentwurf dazu offenbare inhaltlich "eine erschreckende Ignoranz gegenüber der Lebensrealität an unseren Hochschulen", sagte die Linken-Bildungspolitikerin Nicole Gohlke der Nachrichtenagentur AFP. "Wer die ohnehin unzureichende Wohnkostenpauschale erst auf 2027 und den vollen Grundbedarf sogar erst auf das Jahr 2029 verschiebt, betreibt Sparen auf Raten auf dem Rücken der Studierenden."

Kompass für die Grundschule

Studienkreis verschenkt Ratgeber für Eltern von Grundschulkindern

Durchgesickerte Prüfungsaufgaben: Indische Abgeordnete stimmen für härtere Strafen

Nach Protesten der sogenannten Kakerlaken-Bewegung (CJP) gegen Missstände im indischen Bildungssystem hat das Unterhaus des Parlaments härteren Strafen für das Durchstechen von Prüfungsaufgaben zugestimmt. Die Abgeordneten beschlossen die Gesetzesänderung am Mittwoch in Neu Delhi, sie geht nun ins Oberhaus. Die Proteste hatten zuvor bereits den Bildungsminister zum Rücktritt gebracht.

Nordrhein-Westfalen: Lehrerin scheitert vor Gericht mit Versetzung nach Ostfriesland

Eine Grundschullehrerin aus Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen darf vorerst nicht an eine Schule in Niedersachsen wechseln. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies ihren Eilantrag am Mittwoch zurück, wie das Gericht in Münster mitteilte. Die Lehrerin hatte demnach 2024 ein Haus im ostfriesischen Küstenort Greetsiel gekauft und ihren Hauptwohnsitz dorthin verlegt. Das Land verweigerte der Lehrerin aber einen Schulwechsel wegen Personalmangels an Grundschulen in Recklinghausen.

Textgröße ändern: