Deutsche Tageszeitung - Zusätzliche Unterrichtsstunde: Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt siegen vor Gericht

Zusätzliche Unterrichtsstunde: Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt siegen vor Gericht


Zusätzliche Unterrichtsstunde: Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt siegen vor Gericht
Zusätzliche Unterrichtsstunde: Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt siegen vor Gericht / Foto: © AFP/Archiv

Zwei Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt sind erfolgreich gegen die vor zwei Jahren neu eingeführte zusätzliche Arbeitsstunde vorgegangen. Die sogenannte Vorgriffsstundenregelung ist unwirksam, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Die Landesregierung habe die Zusatzstunde nicht per Verordnung einführen dürfen - auch inhaltlich sei sie rechtswidrig. (Az. 2 CN 1.24 u. a.)

Textgröße ändern:

Das Land verfügte 2023 als Reaktion auf den Lehrkräftemangel, dass Lehrkräfte für fünf Jahre lang jede Woche eine Stunde mehr arbeiten sollten. Die Stunden sollten sie sich entweder auszahlen oder auf einem Arbeitszeitkonto gutschreiben lassen; sie können demnach frühestens 2033 abgefeiert werden.

Dagegen wandten sich eine verbeamtete Lehrerin und ein angestellter Lehrer mit sogenannten Normenkontrollanträgen, um die Regelung gerichtlich überprüfen zu lassen. Vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatten sie keinen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Zusatzstundenregelung aber nun für unwirksam.

Zwar dürfe die Landesregierung Näheres über die Arbeitszeit von Beamten und vor allem die Verteilung der Arbeitszeit regeln. Da die Zusatzstunden finanziell abgegolten werden dürften, gehe die Neuregelung aber darüber hinaus.

Inhaltlich sei sie rechtswidrig, weil nur der Ausgleich von tatsächlich gehaltenen Stunden vorgesehen sei. Es handle sich aber um Dienstzeit, also müssten auch Stunden berücksichtigt werden, die wegen Krankheit ausfallen. Das Gericht äußerte außerdem Zweifel daran, dass die Verpflichtung von allen Lehrkräften zu Vorgriffsstunden, unabhängig von Voll- oder Teilzeit, mit dem EU-Recht vereinbar sei.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Gericht weist Klage von jüdischem Studenten gegen Freie Universität Berlin ab

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines jüdischen Studenten gegen die Freie Universität (FU) Berlin wegen angeblich mangelnden Schutzes vor Diskriminierung zurückgewiesen. Die Klage sei als unzulässig abgewiesen worden, teilte eine Gerichtssprecherin am Montag in der Bundeshauptstadt mit. Zwar verpflichte das Berliner Hochschulgesetz die FU dazu, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen. Daraus folgten aber keine individuellen einklagbaren Rechte.

Studienkreis: Schlauer lernen mit KI - die besten Tipps & Tools

Nachhilfeinstitut verschenkt Ratgeber für Schülerinnen, Schüler und Eltern

Meningitis-Ausbruch in England: Hunderte sollen vorbeugend Antibiotika einnehmen

Nach einem schweren Meningitis-Ausbruch mit zwei Todesopfern in der britischen Grafschaft Kent sind hunderte Menschen vorbeugend mit Antibiotika versorgt worden. Insgesamt wurden bis Dienstag nach Angaben der Gesundheitsbehörden 15 Infektionsfälle bestätigt, eine 18-jährige Schülerin und ein 21 Jahre alter Student starben. Viele Infizierte steckten sich in einer Disco in Canterbury an, wie Gesundheitsminister Wes Streeting sagte. Er sprach von einem "beispiellosen" Ausbruch.

Statistik: Jährliche Ausgaben pro Schülerin und Schüler um 700 Euro gestiegen

In Deutschland sind im Jahr 2024 für jeden Schüler und jede Schülerin durchschnittlich 10.500 Euro ausgegeben worden. Das entspricht einem Anstieg von 700 Euro beziehungsweise sieben Prozent für die öffentlichen Schulen, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zurückzuführen war dies vor allem auf die gestiegenen Personalkosten, die 75 Prozent der Aufwendungen ausmachten.

Textgröße ändern: