Deutsche Tageszeitung - Schwere Vorwürfe: Waldorfschule in Dachsberg in Baden-Württemberg bleibt vorläufig zu

Schwere Vorwürfe: Waldorfschule in Dachsberg in Baden-Württemberg bleibt vorläufig zu


Schwere Vorwürfe: Waldorfschule in Dachsberg in Baden-Württemberg bleibt vorläufig zu
Schwere Vorwürfe: Waldorfschule in Dachsberg in Baden-Württemberg bleibt vorläufig zu / Foto: © AFP/Archiv

Nach Vorwürfen wegen mutmaßlich schlechter Aufsicht, fehlender Fächer und falscher Zeugnisse bleibt die Waldorfschule im baden-württembergischen Dachsberg zunächst geschlossen. Diese Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg wurde nach Angaben vom Donnerstag im Eilverfahren vom dortigen Verwaltungsgericht bestätigt. Die Behörde hatte die Genehmigung für den Betrieb der Privatschule zu Ende Juli widerrufen, sie bekommt seit August auch keine staatlichen Zuschüsse mehr.

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Hintergrund sind schwere Vorwürfe gegen die Schule. Diese soll seit Jahren die Prüfung für den Realschulabschluss abgenommen haben, obwohl sie dafür nie eine staatliche Anerkennung hatte. Im Waldorflehrplan vorgesehene Fächer wie Religion, Ethik und Gartenbau sollen gar nicht unterrichtet worden sein. Trotzdem soll die Schule Zeugnisnoten für Ethik vergeben haben.

Weitere Vorwürfe umfassen die Eignung der Lehrkräfte. So sollen Lehrkräfte mit noch nicht abgeschlossener Ausbildung selbstständig unterrichtet haben. Außerdem dürfte gleich mehrmals die Aufsichtspflicht verletzt worden sein, wie das Gericht ausführte.

Ein Schüler sei bei einer Klassenfahrt nach Frankreich im Kofferraum des Privatautos einer Lehrkraft transportiert worden. Bei einem von der Schule auf dem Schulgelände veranstalteten Johannifeuer sei ein Kind in die Glut gefallen und mit schweren Verbrennungen ins Krankenhaus geflogen worden.

Der Widerruf der Genehmigung zum Betrieb der Schule sei mit großer Wahrscheinlichkeit rechtmäßig, erklärte das Gericht. Es zweifelte an der Zuverlässigkeit der Schulführung. Die beispielhaft aufgegriffenen Fälle deuteten auf ein strukturelles Problem hin, erklärte es.

Der Beschluss im Eilverfahren ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann die Schule noch vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim vorgehen. Die endgültige Entscheidung über die Schulschließung wird im eigentlichen Klageverfahren getroffen.

Das Regierungspräsidium begrüßte den Beschluss. Die betroffenen Familien würden "beim Übergang ihrer Kinder an andere Schulen" weiterhin eng begleitet, kündigte es an.

(B.Izyumov--DTZ)

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