Deutsche Tageszeitung - Berliner Polizei verzeichnet zu Silvester nur wenige Verstöße gegen Auflagen

Berliner Polizei verzeichnet zu Silvester nur wenige Verstöße gegen Auflagen


Berliner Polizei verzeichnet zu Silvester nur wenige Verstöße gegen Auflagen
Berliner Polizei verzeichnet zu Silvester nur wenige Verstöße gegen Auflagen / Foto: ©

Die Berliner Polizei hat in der Silvesternacht nur wenige Verstöße gegen die geltenden Auflagen festgestellt. Insgesamt sei die Lage "sehr ruhig", sagte ein Polizeisprecher kurz nach Mitternacht. Vereinzelt sei in den Böller-Verbotszonen unerlaubterweise Pyrotechnik gezündet worden. Die Beamten mussten auch mehrere Menschenansammlungen auflösen. Früher am Abend hatten die Einsatzkräfte nach eigenen Angaben mehrere Anzeigen unter anderem wegen Schüssen mit Schreckschusswaffen und Alkoholkonsums erstattet.

Textgröße ändern:

Die Berliner Polizei hatte sich mit einem massiven Personalaufgebot auf die Silvesternacht vorbereitet. 2900 Beamten, 600 von ihnen aus anderen Bundesländern, waren in der Hauptstadt im Einsatz. Die Beamten hatten insbesondere das Regierungsviertel und das Brandenburger Tor im Auge, wo sich normalerweise hunderttausende Menschen zum Feiern des Jahreswechsels versammeln.

Die Berliner Feuerwehr musste in der Silvesternacht zu mehreren Bränden ausrücken. Im Bezirk Steglitz seien Einsatzkräfte in einem Rettungswagen angegriffen worden.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Teststrecke in Nordrhein-Westfalen: Gericht bestätigt Lärmgrenze nahe Pflegeheim

Im Streit über den Lärm einer Teststrecke für Autos in Nordrhein-Westfalen hat das Bundesverwaltungsgericht zugunsten eines Pflegeheims in der Nähe entschieden. Der Lärmrichtwert von 45 Dezibel tagsüber an der Unterkunft wird nicht erhöht, wie das Gericht am Mittwoch in Leipzig urteilte. Der Betreiber der Teststrecke "Bilster Berg" bei Höxter wollte den Betrieb intensivieren. (Az. 7 C 2.25)

Polizist stirbt bei Verfolgungsjagd: Zehneinhalb Jahre Haft für 27-Jährigen

Nach dem Tod eines sächsischen Polizisten bei einer Verfolgungsjagd im brandenburgischen Lauchhammer ist ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Cottbus sprach den 27-Jährigen am Mittwoch des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig, wie ein Gerichtssprecher in der brandenburgischen Stadt sagte. In die Gesamtfreiheitsstrafe wurden frühere Urteile mit einbezogen.

Gericht: Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Berliner Freibädern rechtens

Angesichts von Drohungen und körperlichen Angriffen ist die Einführung von Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in einigen Freibädern Berlins einem Gerichtsurteil zufolge rechtens. Der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit sei höher zu gewichten als der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch.

Behinderte Menschen vergewaltigt: BGH bestätigt Haftstrafe für Pfleger aus Berlin

Ein früherer Pfleger aus Berlin muss wegen sexuellen Missbrauchs von geistig und körperlich beeinträchtigten Menschen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil des Berliner Landgerichts vom April 2025, wie aus einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Das Landgericht hatte den Mann zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. (Az. 5 StR 98/26)

Textgröße ändern: