Deutsche Tageszeitung - Deutscher Biologika-Impfstoff in erster Studie "unter Erwartungen"

Deutscher Biologika-Impfstoff in erster Studie "unter Erwartungen"


Deutscher Biologika-Impfstoff in erster Studie "unter Erwartungen"
Deutscher Biologika-Impfstoff in erster Studie "unter Erwartungen" / Foto: ©

Der von dem Unternehmen IDT Biologika GmbH und dem Deutschen Zentrum für Infektionsforschung entwickelte potenzielle Corona-Impfstoff hat die in ihn gesetzten Erwartungen in einer ersten klinischen Prüfung nicht erfüllt. Die Immunreaktionen lägen "in den vorläufigen Ergebnissen unter den Erwartungen", teilte das an der Entwicklung beteiligte Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf (UKE) am Freitag mit. Die klinische Erprobung des Wirkstoffs werde ausgesetzt, um die Ursachen dafür zu finden.

Textgröße ändern:

Nach Angaben der Klinik waren die Impfungen zwar gut verträglich und führten lediglich zu geringen Nebenwirkungen, aktivierten das körpereigene Immunsystem der 30 Studienteilnehmer aber weniger, als nach den ermutigenden Ergebnissen der vorherigen Tests zu erwarten gewesen wäre. "Die bisher ausgewerteten Daten zeigen, dass Immunantworten zwar nachweisbar sind, aber nicht im erwarteten Ausmaß generiert wurden", erklärte die UKE-Expertin Marylyn Addo im Namen aller an dem Projekt beteiligten Partner.

Demnach wird der für Anfang dieses Jahres geplante Beginn der nächstgrößeren klinischen Prüfungen verschoben, um die Ergebnisse zu untersuchen. "Da wir uns unserer hohen Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung und eine bestmögliche Schutzwirkung des Impfstoffs bewusst sind, arbeiten wir nun an einer Optimierung des Impfstoffs", teilte Addo am Freitag weiter mit.

Der von dem Dessau-Rosslauer Unternehmen IDT Biologika GmbH und dem DZIF gemeinsam entwickelte Kandidat ist einer von drei Impfstoffprojekten aus Deutschland. Der Wirkstoff des Mainzer Pharmafirma Biontech und seines US-Partners Pfizer ist bereits zugelassen und wird derzeit verimpft. Der Kandidat des Tübinger Unternehmens Curevac befindet sich ebenfalls noch in der klinischen Prüfung. Curevac zufolge fielen erste Zwischenergebnisse dabei sehr vielversprechend aus.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Vor Präsidentenwahl in Brasilien: Polizei untersucht möglichen Sprengsatz vor Oberstem Gericht

Drei Tage vor Beginn der Präsidentschaftswahl in Brasilien ist vor dem höchsten Gericht des Landes womöglich ein Sprengsatz abgestellt geworden. Die Polizei untersuche den vor dem Gerichtsgebäude in der Hauptstadt Brasília abgestellten Rucksack, teilte der Oberste Gerichtshof am Donnerstag (Ortszeit) mit. Nach Angaben der Polizei wurde ein Verdächtiger festgenommen.

Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer US-Todeskandidatin dringen Menschenrechtler auf die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Nach Amnesty International erklärte auch UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk am Donnerstag: "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz." Türk forderte Gnade für die verurteilte Mörderin Christa Pike, die zwei Giftspritzen überlebt hatte.

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Narkosearzt in einem neuen Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 69-Jährige wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er elementare Hygienestandards missachtet hatte.

Textgröße ändern: