Deutsche Tageszeitung - Pflegeheim muss Demenzkranke umfassend schützen

Pflegeheim muss Demenzkranke umfassend schützen


Pflegeheim muss Demenzkranke umfassend schützen
Pflegeheim muss Demenzkranke umfassend schützen / Foto: ©

Wenn bei einem dementen Pflegeheimbewohner die Gefahr erkennbar ist, dass er sich selbst schädigen könnte, darf er nicht im Obergeschoss mit leicht zu erreichenden Fenstern untergebracht werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab am Donnerstag der Revision einer Frau statt, deren kranker Mann aus dem dritten Stock eines Pflegeheims gestürzt und gestorben war. Sie hatte das Heim auf Schmerzensgeld verklagt. (Az. III ZR 168/19)

Textgröße ändern:

Der Mann war hochgradig dement und oft desorientiert. Sein Zimmer im Heim lag im dritten Stock mit zwei Dachfenstern, die über die Heizung und Fensterbank zu erreichen und auch leicht zu öffnen waren. Im Juli 2014 stürzte der Mann aus einem der Fenster und erlag später seinen Verletzungen.

Die Witwe forderte 50.000 Euro Schmerzensgeld und warf dem Pflegeheim vor, keine geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen zu haben. Das Landgericht Bochum und das Oberlandesgericht Hamm wiesen ihre Klage ab. Es habe nicht ernsthaft damit gerechnet werden müssen, dass der Mann zum Fenster hinausklettert, hieß es zur Begründung. Die Witwe legte Revision beim BGH ein.

Dieser entschied nun, dass sich das Oberlandesgericht erneut mit dem Fall befassen muss. Es habe zuvor wesentliche Gesichtspunkte nicht berücksichtigt, rügte der BGH. "Unkontrollierte und unkalkulierbare selbstschädigende Handlungen" seien bei dem Mann nicht ausgeschlossen gewesen.

Es sei dabei nicht entscheidend, ob ein solcher Unglücksfall nahe lag - auch eine weniger wahrscheinliche Gefahr, die aber zu besonders schweren Folgen führen kann, könne Sicherungspflichten des Pflegeheims auslösen. Dies habe das Berufungsgericht übersehen.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Ermittlungen zu versuchter Tötung in Baden-Württemberg: Finanzbeamter festgenommen

Im Zusammenhang mit einem versuchten Tötungsdelikt im baden-württembergischen Tamm wird nun auch gegen einen Finanzbeamten ermittelt. Es bestehe der dringende Verdacht, dass der Beamte der Finanzverwaltung Halterabfragen zu Kfz-Kennzeichen vorgenommen habe, teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn am Mittwoch mit. Er soll die Erkenntnisse weitergegeben und dadurch möglicherweise Ermittlungen gefährdet haben.

Durchsuchungen wegen Hasspostings in Fall von getötetem Polizisten aus Saarland

Mehr als fünf Monate nach der Tötung eines Polizisten im saarländischen Völklingen sind Ermittler gegen Hasspostings in diesem Zusammenhang vorgegangen. Seit der Tat im August seien über 330 mutmaßlich strafrechtlich relevante Postings im Internet dazu aufgetaucht, teilte die Landespolizeidirektion Saarland am Mittwoch mit. Aus diesem Grund seien acht Wohnungen im Saarland, in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein durchsucht worden.

Toter 14-Jähriger in Nordrhein-Westfalen: Obduktion bestätigt Gewaltverbrechen

Der an einem See am Stadtrand von Dormagen tot aufgefundene 14-Jährige ist Opfer eines Verbrechens geworden. Er erlitt Stich- und Schnittverletzungen, wie die Polizei in Neuss und die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft am Dienstagabend nach der Obduktion der Leiche mitteilten. Der 14-Jährige starb demnach infolge dieser Verletzungen. Die Beamten gehen daher von einem Tötungsdelikt aus. Die Ermittlungen liefen "auf Hochtouren", hieß es.

Baden-Württemberg: 23-Jähriger stirbt bei Zusammenstoß von Auto und Zug

In Baden-Württemberg ist ein 23-jähriger mit seinem Auto von einem Zug erfasst und dabei getötet worden. Wie die Polizei in Ravensburg am Mittwoch mitteilte, wolle der Autofahrer am Dienstagabend den beschrankten Bahnübergang in der Gemeinde Mengen überqueren. Dabei näherte sich die Regionalbahn und prallte auf das Fahrzeug. Dieses wurde demnach völlig zerstört und der 23-Jährige darin getötet.

Textgröße ändern: