Deutsche Tageszeitung - Freispruch statt lebenslang - Neues Urteil in 33 Jahre altem Berliner Mordfall

Freispruch statt lebenslang - Neues Urteil in 33 Jahre altem Berliner Mordfall


Freispruch statt lebenslang - Neues Urteil in 33 Jahre altem Berliner Mordfall
Freispruch statt lebenslang - Neues Urteil in 33 Jahre altem Berliner Mordfall / Foto: ©

Erst eine lebenslange Haftstrafe, nun ein Freispruch: Mehr als 33 Jahre nach dem Mord an einer Frau in Berlin vor den Augen ihres zweijährigen Sohns hat das Berliner Landgericht ein neues Urteil gesprochen. Die 40. Strafkammer sprach den Angeklagten Klaus R. am Donnerstag vom Vorwurf frei, im Jahr 1987 die damals 30-jährige Annegret W. ermordet zu haben. Das vorangegangene Mordurteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zuvor aufgehoben.

Textgröße ändern:

"Ein Freispruch mag viele enttäuschen", sagte der Vorsitzende Richter Peter Schuster. "Für ein schreckliches Verbrechen wird nicht bezahlt". Aber es bleibe "eine Ungewissheit, die wir nicht durch Unterstellungen und Mutmaßungen schließen können". Im Verlauf des Verfahrens habe es durchaus Indizien gegeben, die gegen den heute 62-jährigen R. sprechen, sagte Schuster. Insbesondere die DNA-Spuren seien "ein starkes Indiz gegen den Angeklagten". Es könne jedoch nicht mit Sicherheit gesagt werden, wann diese Spuren an den Tatort gekommen seien.

R. hatte im Jahr 1987 eine Affäre mit W. und war mehrfach in der Wohnung zu Besuch, in der sie mit ihrem Partner und den zwei gemeinsamen Kindern lebte. Nach ihrer Ermordung im Bezirk Neukölln konnte jahrelang kein Verdächtiger ausfindig gemacht werden, woraufhin die Ermittlungen im Jahr 1991 eingestellt wurden. Erst 2015 brachte eine neue DNA-Analyse die Ermittler auf die Spur von R., der 2018 festgenommen und anschließend wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Der BGH hob das Urteil im Juni 2020 aber wegen unzureichender Beweisführung auf.

Im neuen Prozess wurde R. auch von einem Mithäftling aus seiner Zeit in Untersuchungshaft belastet. Dieser sagte aus, R. habe ihm von einer sexuellen Beziehung zu W. berichtet und gesagt, er sei froh, dass an der Tatwaffe keine DNA gefunden wurde. Alles andere könne er "wegreden". W. war mit einem Pullover stranguliert und anschließend fünfmal mit einem Küchenmesser in den Hals gestochen worden. Die Aussage des Mithäftlings bewertete die Kammer jedoch als wenig glaubwürdig.

Ausschlaggebend bei der Entscheidung für den Freispruch des Angeklagten war laut dem Vorsitzenden Richter eine Spermaspur im Mund des Opfers. Ein Sachverständiger hatte ausgesagt, dass diese um die Tatzeit herum entstanden sein müsse. Sie passe aber nicht zur Blutgruppe des Angeklagten. "Das ist ein Punkt, den können wir hier nicht erklären, woher diese Spermaspuren kommen", sagte Schuster.

In dem zweiten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft erneut lebenslange Haft wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf den Freispruch, den das Gericht verkündete. Die Staatsanwaltschaft kündigte daraufhin bereits an, gegen das Urteil vorzugehen.

"Es ist die richtige Entscheidung", sagte hingegen einer der Verteidiger von R. nach der Urteilsverkündung. Er rechne fest mit einer Revision seitens der Staatsanwaltschaft, befürchte aber keine abweichende Entscheidung. "Das Urteil ist sehr gut begründet", befand der Verteidiger.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Mutter von Drillingen erstochen - Ehemann in Osnabrück wegen Mordes verurteilt

Weil er seine Frau erstochen haben soll, soll ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Das Landgericht Osnabrück verurteilte ihn am Freitag nach Angaben eines Sprechers wegen Mordes und verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Mann hatte demnach im Prozess gestanden, seine Frau, eine Mutter von Drillingen, getötet zu haben.

Textgröße ändern: