Deutsche Tageszeitung - Prozess um mutmaßlichen Auftragsmord vor 23 Jahren in Berlin begonnen

Prozess um mutmaßlichen Auftragsmord vor 23 Jahren in Berlin begonnen


Prozess um mutmaßlichen Auftragsmord vor 23 Jahren in Berlin begonnen
Prozess um mutmaßlichen Auftragsmord vor 23 Jahren in Berlin begonnen / Foto: ©

Knapp 23 Jahre nach einem mutmaßlichen Auftragsmord in Berlin hat am Freitag vor dem Berliner Landgericht der Prozess gegen einen heute 59-jährigen Mann begonnen. Der Angeklagte Serghei N. soll den damals 41-jährigen Frank E. "heimtückisch und aus Habgier" getötet haben, wie die Staatsanwaltschaft bei der Verlesung der Anklage sagte. Ein in Großbritannien gesondert verfolgter Geschäftspartner des Opfers soll dem Angeklagten 1500 Mark für den Mord gezahlt haben.

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Das Ermittlungsverfahren zu dem im März 1998 begangenen Mord wurde bereits kurz nach der Tat wieder eingestellt. Erst im Jahr 2017 meldete sich überraschend ein Zeuge bei der britischen Polizei und belastete den Angeklagten N. schwer. Die Staatsanwaltschaft Berlin nahm daraufhin die Ermittlungen wieder auf, im März 2019 wurde N. an seinem Wohnort in Italien festgenommen.

Laut Anklage arbeitete N. im Jahr 1998 bereits seit längerem als Bauarbeiter für den Geschädigten. Zum Tatzeitpunkt habe er gemeinsam mit E. Renovierungsarbeiten in dessen Büroräumen vorgenommen. Als dieser sich über eine Badewanne beugte, um eine Farbrolle auszuwaschen, soll N. dem 41-Jährigen mit einer automatischen Pistole einmal in den Rücken und zweimal in den Kopf geschossen haben. Laut Anklage erfolgte der Mord im Auftrag von Joseph B., einem damaligen Geschäftspartner des Opfers.

Bedeutend für Anklage und Verteidigung ist die Rolle des Zeugen, durch dessen Aussage die Ermittlungen im Jahr 2017 wieder ins Rollen kamen. Die Verteidiger von N. stellten die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen in ihren Eröffnungserklärungen in Frage. Der Zeuge habe sich bei seiner Vernehmung psychisch auffällig verhalten, seine Aussagen seien deshalb "in keiner Weise belastbar", sagte eine Strafverteidigerin. Auch die Möglichkeit, dass der Zeuge die Tat selbst begangen habe, müsse in Betracht gezogen werden, argumentierte die Verteidigung.

Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidiger einigten sich am ersten Prozesstag auf eine psychologische und psychiatrische Begutachtung des Zeugen. Ob und wann dieser in dem Prozess aussagen wird, war unklar. Der Angeklagte selbst kündigte über seine Verteidiger an, sich an einem der kommenden Prozesstage zu den Vorwürfen zu äußern. Für den Prozess sind Termine bis in den späten Juli angesetzt.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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