Deutsche Tageszeitung - Prozess um Tod von Polizisten bei Festnahmeaktion in Hamburg begonnen

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Prozess um Tod von Polizisten bei Festnahmeaktion in Hamburg begonnen


Prozess um Tod von Polizisten bei Festnahmeaktion in Hamburg begonnen
Prozess um Tod von Polizisten bei Festnahmeaktion in Hamburg begonnen / Foto: ©

Annähernd ein Jahr nach dem Tod eines Polizisten bei einer Festnahmeaktion in Hamburg hat am Freitag der Prozess gegen den mutmaßlich Verantwortlichen begonnen. Ein 29-Jähriger muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Landgericht der Hansestadt verantworten, weil er bei dem Zugriff beschleunigte und davonfuhr, wobei er ein ziviles Einsatzfahrzeug rammte. Ein darin sitzender Beamter wurde so schwer verletzt, dass er starb.

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Nach Angaben eines Gerichtssprechers äußerte der Angeklagte zum Prozessauftakt sein Bedauern gegenüber den Hinterbliebenen. Er sagte demnach zugleich aus, dass er das Geschehen anfangs nicht als einen Polizeieinsatz erkannt habe, weil die Beamten sich nicht zu erkennen gegeben hätten. Es habe auf ihn eher wie ein Überfall gewirkt, zumal er früher bereits von Rockern verfolgt worden sei.

Das Geschehen spielte sich laut Anklage bei einer Festnahmeaktion im Februar 2020 in Hamburg an. Ein Zivilpolizist erkannte den mit mehreren Haftbefehlen gesuchten 29-Jährigen in einem Auto, das gerade mit geöffneter Beifahrertür an einer Straße hielt. Der Beamte sprang durch die geöffnete Tür in den Innenraum und wollte den Gesuchten aus dem Wagen ziehen. Dieser beschleunigte jedoch.

Nach Feststellung der Staatsanwaltschaft fuhr der Angeklagte mit aufheulendem Motor eine enge Wende und krachte auf der anderen Straßenseite mit hohem Tempo frontal in den Wagen eines zweiten Zivilpolizisten. Dieser erlitt schwerste Verletzungen und starb einige Tage später. Der in das Auto des Angeklagten gesprungene Beamte erlitt Prellungen und Schürfwunden.

Außer für eine Körperverletzung mit Todesfolge muss sich der Beschuldigte auch wegen gefährlicher Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Für den Prozess sind insgesamt 13 Termine bis Anfang April angesetzt.

(Y.Leyard--DTZ)

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