Deutsche Tageszeitung - Handyverträge für 900.000 Euro auf Arbeitgeberkosten abgeschlossen - Bewährungsstrafe

Handyverträge für 900.000 Euro auf Arbeitgeberkosten abgeschlossen - Bewährungsstrafe


Handyverträge für 900.000 Euro auf Arbeitgeberkosten abgeschlossen - Bewährungsstrafe
Handyverträge für 900.000 Euro auf Arbeitgeberkosten abgeschlossen - Bewährungsstrafe / Foto: ©

Weil er im Namen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Handyverträge in einem Gesamtwert von über 900.000 Euro abschloss und die rund 300 zugehörigen Handys weiterverkaufte, ist ein 33-Jähriger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Am Amtsgericht Berlin-Tiergarten bezeichnete Richterin Franziska Wagner das Vorgehen des Angeklagten in ihrer Urteilsbegründung am Montag als "Inbegriff der Untreue". Insgesamt habe der Angeklagte mit dem Verkauf der Geräte rund 160.000 Euro verdient.

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Der 33-Jährige war bei der Stiftung für die Beschaffung technischer Geräte zuständig. Zu Beginn der Verhandlung gestand er alle Anklagepunkte ein und entschuldigte sich. "Mit meinem Handeln habe ich das in mich gesetzte Vertrauen missbraucht", erklärte er in einer von seinem Anwalt verlesenen Einlassung. Er erklärte sich bereit, monatlich 500 Euro an die Stiftung zurückzuzahlen. Außerdem gab er ein notarielles Schuldbekenntnis über rund 500.000 Euro ab.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Der Angeklagte solle darüber hinaus 300 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Auch die Verteidigung forderte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

"Sie haben sich teure Dinge gekauft, ihre Freunde verwöhnt und eingeladen", sagte Richterin Wagner in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe aber auch Reue gezeigt, weshalb es möglich sei, ihm "ausnahmsweise diese Bewährungschance" zu gewähren. An einer tatsächlichen Gefängnisstrafe sei der Angeklagte "ganz schön knapp vorbeigewischt".

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Bewährungszeit für die zweijährige Freiheitsstrafe wegen Untreue in 33 Fällen auf drei Jahre festzulegen. Der Mann muss außerdem innerhalb eines Jahres 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

(N.Loginovsky--DTZ)

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