Deutsche Tageszeitung - Weitere Haftstrafe für verurteilten dänischen Mörder Madsen wegen Fluchtversuchs

Weitere Haftstrafe für verurteilten dänischen Mörder Madsen wegen Fluchtversuchs


Weitere Haftstrafe für verurteilten dänischen Mörder Madsen wegen Fluchtversuchs
Weitere Haftstrafe für verurteilten dänischen Mörder Madsen wegen Fluchtversuchs / Foto: ©

Gegen den wegen der Ermordung einer Journalistin zu lebenslanger Haft verurteilten dänischen U-Boot-Bauer Peter Madsen ist wegen seines Fluchtversuchs eine weitere Gefängnisstrafe verhängt worden. Ein Gericht in einem Vorort von Kopenhagen urteilte am Dienstag nach Polizeiangaben, Madsen müsse wegen seines Fluchtversuchs sowie der Bedrohung von Strafvollzugsbeamten, Polizisten und eines Autofahrers ein Jahr und neun Monate zusätzlich hinter Gitter.

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Dem Erfinder Madsen war es am 20. Oktober gelungen, aus dem Hochsicherheitsgefängnis Herstedvester am Stadtrand von Kopenhagen zu fliehen. Dort saß er seit seiner Verurteilung wegen der Ermordung der jungen schwedischen Journalistin Kim Wall im Jahr 2017 ein. Die Flucht dauerte nur sechs Minuten, er hatte sie jedoch seit dem Frühjahr minutiös vorbereitet, wie die Anklage am Dienstag während der Anhörung erläuterte.

Madsen hatte mit Hilfe von arglosen Wärtern Landkarten gedruckt. Außerdem fertigte er in der Gefängniswerkstatt Waffenimitate wie eine unechte Pistole an, mit denen er mehrere Menschen vermeintlich bedrohte.

Nach Angaben örtlicher Medien sagte der 50-jährige Erfinder vor den Richtern aus, er habe "einfach wieder eine Rolle in der Gesellschaft spielen" wollen. Laut Staatsanwaltschaft wollte er in unterschiedlichen Fahrzeugen Richtung Süden fliehen.

Die erneute Verurteilung Madsens könnte wichtig werden, wenn es um die Frage einer Strafminderung geht, die er ab 2030 beantragen könnte. "Dann wird die Staatsanwaltschaft vor allem die Frage erörtern, ob der Verurteilte während der Haft eine andere Straftat begangen hat", erklärte Staatsanwalt Rasmus Kim Petersen. "Folglich könnte das Urteil von heute eine große Bedeutung für seine Verurteilung zu lebenslanger Haft haben."

Nach Angaben des Justizministeriums zeigte die Flucht von Madsen, dass einige Gefängnisse in Dänemark nicht hinreichend gesichert seien. Seitdem wurden die bestehenden Maßnahmen verschärft und ein nationaler Aktionsplan umgesetzt, der unter anderem landesweite Inspektionen vorsieht. Madsen ist inzwischen in einem anderen Gefängnis untergebracht, zusammen mit fünf anderen als gefährlich geltenden Häftlingen. Wo er einsitzt, ist unbekannt.

Ein Gericht in Kopenhagen hatte Madsen schuldig gesprochen, Wall sexuell missbraucht und ermordet zu haben. Im April 2018 verurteilte es den Erfinder zu lebenslanger Haft. In einer im September vergangenen Jahres ausgestrahlten Fernsehdokumentation gestand Madsen den Mord nachträglich.

(A.Stefanowych--DTZ)

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