Deutsche Tageszeitung - Bundesverfassungsgericht: Lettischer Verdächtiger darf vorerst nicht ausgeliefert werden

Bundesverfassungsgericht: Lettischer Verdächtiger darf vorerst nicht ausgeliefert werden


Bundesverfassungsgericht: Lettischer Verdächtiger darf vorerst nicht ausgeliefert werden
Bundesverfassungsgericht: Lettischer Verdächtiger darf vorerst nicht ausgeliefert werden / Foto: ©

Ein lettischer Verdächtiger darf vorerst nicht an sein Heimatland ausgeliefert werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verbot dies laut Mitteilung vom Dienstag mit einer einstweiligen Anordnung bis zur endgültigen Entscheidung. Der Mann macht geltend, dass ihn in Lettland menschenunwürdige Haftbedingungen erwarten könnten. (Az. 2 BvR 156/21)

Textgröße ändern:

Er wurde Ende 2020 auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls vorläufig festgenommen. Die lettischen Behörden führen gegen ihn ein Strafverfahren wegen Drogenhandels. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ordnete Auslieferungshaft an, gegen seine Auslieferung wehrte sich der Mann aber mit Verweis auf die Haftbedingungen in Lettland.

Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und nach Berichten des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gebe es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass er dort menschenunwürdigen Haftbedingungen ausgesetzt sei.

Das Gericht in Hamburg bat die Generalstaatsanwaltschaft darum, eine Stellungnahme der lettischen Behörden einzuholen. Diese teilten mit, dass Menschenrechte der Gefangenen in lettischen Haftanstalten nicht verletzt würden, und lieferten einige Einzelheiten.

Das Hamburger Gericht erklärte die Auslieferung daraufhin für zulässig und wies auch eine Anhörungsrüge des Verdächtigen zurück. Daraufhin wandte sich dieser an das Bundesverfassungsgericht.

Er argumentierte, dass das Gericht weitere Informationen hätte einholen müssen, vor allem zu dem Gefängnis, in dem er nach einer möglichen Verurteilung einsäße. So hätten die Behörden etwa die genaue Zellengröße nicht mitgeteilt, ebenso wenig Lichtverhältnisse und Möglichkeiten zur Bewegung.

Es erscheine möglich, dass das Hanseatische Oberlandesgericht dies nicht ausreichend geprüft habe, teilte das Bundesverfassungsgericht nun mit. Zunächst dürfe der Mann nicht ausgeliefert werden. Sollte sich die geplante Auslieferung aber als rechtmäßig erweisen, könne dies immer noch geschehen.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag

Bei den landesweiten Schülerprotesten in Frankreich sind nach Angaben der Regierung seit Montag mehr als 5000 Menschen festgenommen worden. Innenminister Laurent Nuñez sagte am Freitagabend im Sender TF1, allein am Freitag habe es 1747 Festnahmen gegeben. "Es gab Ausschreitungen in der Nähe von 158 Einrichtungen: Wurfgeschosse, Angriffe auf Ordnungskräfte, Lehrkräfte, Journalisten, Passanten."

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Textgröße ändern: