Deutsche Tageszeitung - Eineinhalb Jahre Haft für 25-Jährigen in Prozess um versuchten Kinderhandel

Eineinhalb Jahre Haft für 25-Jährigen in Prozess um versuchten Kinderhandel


Eineinhalb Jahre Haft für 25-Jährigen in Prozess um versuchten Kinderhandel
Eineinhalb Jahre Haft für 25-Jährigen in Prozess um versuchten Kinderhandel / Foto: ©

Das Landgericht Detmold hat einen des versuchten Kinderhandels über das Internet angeklagten 25-Jährigen zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Die Verurteilung erfolgte am Freitag jedoch nicht wegen versuchten Kinderhandels, sondern wegen des ebenfalls angeklagten Vorwurfs des Sichbereiterklärens zur Begehung eines Verbrechens, wie ein Gerichtssprecher sagte. Demnach galt als erwiesen, dass der Mann in einem Fall angekündigt hatte, ein Kind zu misshandeln und zu töten.

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Laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil soll der Mann in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Die Verteidigung forderte laut Sprecher einen Freispruch und kündigte an, in Revision zu gehen. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre Haft ohne Bewährung und die Unterbringung des Mannes auch wegen vierfachen versuchten Kinderhandels.

In der Anklageschrift waren dem Mann vier Fälle des versuchten Kinderhandels im vergangenen Jahr vorgeworfen worden. Demnach soll er über ein Kleinanzeigenportal Kontakt zu Inserentinnen aufgenommen haben, die Spielzeug, Kinderbedarf oder -kleidung verkaufen wollten. Den Frauen soll er vierstellige Beträge oder Monatsraten zur Überlassung ihrer Kinder angeboten haben.

Die entsprechenden Versuche des Manns, der sich laut Anklage in einem der Chats auch als Frau ausgegeben haben soll, blieben vergeblich. In einem Fall soll der Angeklagte darum gebeten haben, ihm das Kind verpackt und mit zugeklebtem Mund zuzuschicken. In einem anderen Fall gab er demnach an, die Kinder könnten ihm in einem Karton übersandt werden.

Die Staatsanwaltschaft ging bei Anklage davon aus, dass der Mann die ihm vorgeworfenen Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit beging. Mit den Kindern wollte er demnach "nach Belieben verfahren". Im Prozess sagte ein Sachverständiger aus, dass er seine Gewaltankündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit umgesetzt hätte. Er bescheinigte ihm Gewalt- und Sexualfantasien.

(O.Tatarinov--DTZ)

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