Deutsche Tageszeitung - Traditionelle Leimrutenjagd darf versehentlich gefangenen Vögeln keine Schäden zufügen

Traditionelle Leimrutenjagd darf versehentlich gefangenen Vögeln keine Schäden zufügen


Traditionelle Leimrutenjagd darf versehentlich gefangenen Vögeln keine Schäden zufügen
Traditionelle Leimrutenjagd darf versehentlich gefangenen Vögeln keine Schäden zufügen / Foto: ©

Die traditionelle Methode der Leimrutenjagd auf Vögel in Südfrankreich ist vermutlich illegal. Ein EU-Land darf eine solche Methode, bei der auch Beifang in die Falle geht, nur erlauben, wenn dem Beifang dabei nicht viel passiert, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschied. Die Entscheidung über ein eventuelles Verbot der Methode muss ein französisches Gericht treffen - der EUGH hält es aber für sehr wahrscheinlich, dass die versehentlich gefangenen Vögel irreparable Schäden erleiden. (Az. C-900/19)

Textgröße ändern:

Für die Leimrutenjagd werden Äste mit Kleber bestrichen, an denen die Vögel - Singvögel wie Amseln und Drosseln - dann festkleben. Die Jagdmethode ist nur noch in fünf Départements Südfrankreichs erlaubt. Zwei französische Tierschutzorganisationen klagten dagegen. Der französische Staatsrat bat den EuGH zu entscheiden, ob die Methode mit dem europäischen Vogelschutz vereinbar sei.

Beim Leimrutenfang passiert es auch, dass andere Vogelarten als die anvisierte als Beifang in die Falle gehen. Dabei könnte das Gefieder irreparabel beschädigt werden, stellte der EuGH fest - selbst wenn die Vögel befreit und ihre Federn gereinigt würden.

EU-Staaten dürften Jagdmethoden zwar erlauben, wenn mit diesen selektiv nur bestimmte Arten gefangen würden. Dabei müssten aber die Folgen für die gefangenen Tiere berücksichtigt werden. Selektiv wäre eine Jagdmethode nur dann, wenn eine sehr geringe Zahl von anderen Vögeln versehentlich gefangen werde und diese weitgehend unversehrt wieder freigelassen werden könnten.

Dass die Leimrutenjagd eine Tradition sei, reiche nicht für den Nachweis aus, dass es zu ihr keine Alternative gebe, erklärte der EuGH. Im konkreten Fall muss nun der französische Staatsrat entscheiden.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Schüsse auf offener Straße in Köln: Vier Verletzte

Wegen Schüssen auf offener Straße ist in Köln ein Großeinsatz der Polizei angelaufen. "Bislang haben Rettungskräfte vier zum Teil schwer Verletzte in Krankenhäuser gebracht", teilte die Polizei in der Nacht zum Dienstag mit. Der Vorfall habe sich im Stadtteil Mülheim ereignet.

25 demokratische Bundesstaaten klagen gegen neue Trump-Zölle

Neuer Gegenwind für Präsident Donald Trump und seine Handelspolitik in den USA: 25 von Demokraten regierte Bundesstaaten haben Klage gegen die neuen Zölle der Regierung eingereicht. In der am Montag veröffentlichten Klageschrift heißt es, es gebe "keinen sachlichen Zusammenhang zwischen dem angeblichen Problem der Zwangsarbeit in internationalen Lieferketten und den pauschalen globalen Zöllen" gegen rund 60 Handelspartner. Das Weiße Haus wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass die Zölle "legal" seien.

Waldbrände: Rund 65.000 US-Bürger müssen Häuser verlassen

Schwere Waldbrände haben im Nordwesten der USA hunderte Häuser vernichtet und zehntausende Bewohner zur Flucht gezwungen. Die Behörden riefen nach Angaben vom Montag rund 65.000 Bewohner der Stadt Spokane im Bundesstaat Washington auf, sich in Sicherheit zu bringen.

Waldbrand im Südosten der Niederlande nahe NRW ausgebrochen

Im Südosten der Niederlande ist am Montag unweit der Grenze zu Nordrhein-Westfalen ein Waldbrand ausgebrochen. Das Feuer in einem Naturschutzgebiet in der Nähe von Oostrum in der Provinz Limburg zerstörte nach Angaben der Behörden bisher eine Fläche von 21 Hektar. Zahlreiche Feuerwehrleute waren zur Bekämpfung der Flammen im Einsatz.

Textgröße ändern: