Deutsche Tageszeitung - Angeklagter in Prozess um Messerangriff auf 13-Jährigen bestreitet Tötungsabsicht

Angeklagter in Prozess um Messerangriff auf 13-Jährigen bestreitet Tötungsabsicht


Angeklagter in Prozess um Messerangriff auf 13-Jährigen bestreitet Tötungsabsicht
Angeklagter in Prozess um Messerangriff auf 13-Jährigen bestreitet Tötungsabsicht / Foto: ©

Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf einen 13-Jährigen in Berlin hat der Angeklagte eine Tötungsabsicht zu Beginn der Verhandlung abgestritten. Den Tod des Jungen habe er "in keinem Moment der Geschehnisse gewollt", ließ der 41-jährige Gökhan Ü. am Montag über seine Verteidigung erklären. Rund ein halbes Jahr nach der Tat im Oktober 2020 werden ihm vor dem Berliner Landgericht Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

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Der Angeklagte habe den Tod des Jungen "zumindest billigend in Kauf genommen", sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft bei der Anklageverlesung. Das 13-jährige Opfer habe aufgrund einer Unachtsamkeit beinahe die Begleiterin des Angeklagten angerempelt.

Als dieser den Jugendlichen zur Rede habe stellen wollen, sei die Situation eskaliert. Der 13-Jährige starb an einem rund zehn Zentimeter tiefen Stich durch das Herz. Der Angeklagte soll auch einen weiteren Zeugen schwer verletzt haben, der im Anschluss an die Tat versuchte, ihn aufzuhalten.

Laut der Erklärung des Angeklagten eskalierte die Lage, als er den 13-Jährigen wegen seiner Unachtsamkeit konfrontierte. Demnach sammelte sich eine Gruppe von mindestens vier Jugendlichen. Das 13-jährige Opfer nahm der Angeklagte laut eigenen Angaben nicht wahr. Demnach griff er zu seinem Messer, um die Situation "zu entschärfen".

Zu dem tödlichen Stich sei es gekommen, als der Angeklagte gemerkt habe, wie jemand sich ihm von der Seite genähert habe. Mit seiner Bewegung habe er beabsichtigt, "den seitlichen Angriff" abzuwehren". Er habe aber "in keiner Weise" beabsichtigt, einen Stich auszuführen.

Auch den Zeugen, der versuchte, ihn nach der Tat aufzuhalten, habe er nicht ernsthaft verletzen wollen, erklärte der Angeklagte. Er "kann, will und werde" nicht bestreiten, dass er ein Messer mitgeführt und die entsprechenden Stichverletzungen verursacht habe.

(O.Tatarinov--DTZ)

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