Deutsche Tageszeitung - Epsteins Ex-Freundin Maxwell plädiert in weiteren Anklagepunkten nicht schuldig

Epsteins Ex-Freundin Maxwell plädiert in weiteren Anklagepunkten nicht schuldig


Epsteins Ex-Freundin Maxwell plädiert in weiteren Anklagepunkten nicht schuldig
Epsteins Ex-Freundin Maxwell plädiert in weiteren Anklagepunkten nicht schuldig / Foto: ©

Die inhaftierte Ex-Freundin des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, hat auch in zwei neuen Anklagepunkten wegen Sexhandels auf nicht schuldig plädiert. Die 59-Jährige erschien am Freitag erstmals seit ihrer Festnahme im vergangenen Sommer persönlich vor einem Gericht in New York. Die sichtlich gealterte Maxwell sprach in der kurzen Anhörung nur wenige Worte und ließ die neuen Vorwürfe durch ihren Anwalt zurückweisen.

Textgröße ändern:

Die einstige Epstein-Vertraute war im Juli 2020 im US-Ostküstenstaat New Hampshire festgenommen und in sechs Punkten angeklagt worden, darunter Transport Minderjähriger für eine "kriminelle sexuelle Handlung" und Meineid. Die Bundesanwaltschaft in Manhattan wirft ihr vor, minderjährige Mädchen für Epstein rekrutiert zu haben, die von dem Investmentbanker dann sexuell missbraucht wurden. Teilweise soll Maxwell an dem Missbrauch auch selbst beteiligt gewesen sein.

Ende März wurde die Anklage dann um zwei Punkte erweitert. Der Tochter des verstorbenen britischen Medienbarons Robert Maxwell wurden zusätzlich "Sexhandel mit einer Minderjährigen" und "Verschwörung zum Sexhandel" vorgeworfen, zudem wurde ein weiteres Opfer in die erweiterte Anklageschrift aufgenommen.

Dieses vierte mutmaßliche Opfer war laut Staatsanwaltschaft 14 Jahre alt, als es von Maxwell und Epstein 2001 rekrutiert und in Palm Beach in Florida zu sexuellen Handlungen an Epstein gezwungen wurde. Zudem soll das Mädchen zwischen 2001 und 2004 zur Rekrutierung weiterer Mädchen gezwungen worden sein.

Die Vorwürfe gegen Maxwell erstrecken sich insgesamt über einen Zeitraum von zehn Jahren, von 1994 bis 2004. Der Prozess gegen Maxwell, der lebenslange Haft droht, sollte ursprünglich am 12. Juli beginnen. Der Termin dürfte sich wegen der neuen Anklagepunkte aber verschieben. Maxwell sitzt derzeit in New York in Untersuchungshaft. Wegen Fluchtgefahr wurde ihre Freilassung gegen Kaution wiederholt abgelehnt.

Maxwells Festnahme war eine spektakuläre Entwicklung im Fall Epstein. Der Multimillionär soll jahrelang minderjährige Mädchen und junge Frauen sexuell missbraucht und zur Prostitution angestiftet haben.

Der bestens vernetzte Investmentbanker wurde im Juli 2019 festgenommen und im August tot in seiner Gefängniszelle in Manhattan gefunden. Nach Angaben des US-Justizministeriums nahm der 66-Jährige sich das Leben. Epstein war bereits 2008 wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu 13 Monaten Gefängnis verurteilt und seitdem als Sexualverbrecher geführt worden.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Vorstoß für Gesetzesänderung: Strafen für Leugnung des Existenzrechts Israels

Trotz großer verfassungsrechtlicher Bedenken der Bundesregierung hat das Land Hessen einen neuen Anlauf unternommen, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Das Bundesland sieht sich dabei durch ein neues Rechtsgutachten bestätigt, das am Montag in Berlin vorgestellt wurde. Das Gutachten habe die von der Bundesregierung vorgebrachten verfassungsrechtliche Bedenken "klar widerlegt", sagte der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU). Die Bundesregierung widersprach dem allerdings.

Durch Autorennen getötetes Kind: In Hamburg verhängte Haftstrafen rechtskräftig

Die vom Landgericht Hamburg gegen zwei Männer wegen eines Autorennens mit einem toten Kind verhängten mehrjährigen Haftstrafen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet ab, weil die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler ergeben habe, wie das Hamburger Gericht am Montag erklärte. Auch die Revision der Nebenkläger verwarf der BGH als unzulässig.

Prozess gegen 18-Jährigen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne in Hamburg gestartet

Wegen mutmaßlicher Anschlagspläne in Hamburg muss sich seit Montag ein 18-jähriger IS-Anhänger vor dem Jugendschöffengericht der Hansestadt verantworten. Der Heranwachsenden soll geplant haben, möglichst viele "Ungläubige" durch eine Sprengstoffexplosion, Molotowcocktails oder mit einem Messer zu töten, wie aus der Anklage hervorgeht. Der Prozess ist einem Gerichtssprecher zufolge bis zum 2. November terminiert.

Millionendiebstahl aus Schließfächern in Berlin: Weiterer Mittäter verurteilt

Vier Jahre nach einem spektakulären Diebstahl von Schmuck, Uhren und Bargeld in Millionenhöhe aus einer Schließfachanlage in Berlin ist ein weiterer Mittäter zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 38-Jährigen am Montag des Diebstahls mit Waffen schuldig. Außerdem ordnete es die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 60.000 Euro an.

Textgröße ändern: