Deutsche Tageszeitung - Stinkefinger-Foto einer 14-Jährigen beschäftigt Obersten US-Gerichtshof

Stinkefinger-Foto einer 14-Jährigen beschäftigt Obersten US-Gerichtshof


Stinkefinger-Foto einer 14-Jährigen beschäftigt Obersten US-Gerichtshof
Stinkefinger-Foto einer 14-Jährigen beschäftigt Obersten US-Gerichtshof / Foto: ©

Mit einem höchst ungewöhnlichen Thema hat sich der ehrwürdige Oberste Gerichtshof der USA am Mittwoch befasst: Mit dem Stinkefinger-Foto einer 14-jährigen Schülerin. Der Fall der jungen Cheerleaderin Brandi Levy könnte viele zum Schmunzeln bringen. Es geht aber um die sehr wichtige Frage der Grenzen der Meinungsfreiheit - und die Frage, inwieweit Schulen Jugendliche für Äußerungen in den sozialen Netzwerken bestrafen können.

Textgröße ändern:

Levy hatte sich im Jahr 2017 vergeblich für das erste Cheerleader-Team ihrer Schule in Mahanoy City im Bundesstaat Pennsylvania beworben. Die Jugendliche, die dem zweite Cheerleader-Team angehörte, ließ ihrem Frust daraufhin auf der Online-Plattform Snapchat freien Lauf: Sie veröffentlichte ein Foto von sich und einer Freundin mit in die Höhe gereckten Mittelfingern. Dazu schrieb sie: "Fuck die Schule, Fuck Softball, Fuck Cheer, Fuck alles."

Die Trainer der Schülerin bekamen Wind von den Nachrichten - und warfen sie für ein Jahr aus dem Team. Dagegen zog die Jugendliche mit ihrer Familie vor Gericht. Sie argumentierte mit der in der Verfassung verankerten Redefreiheit und betonte, sie habe sich nicht auf dem Schulgelände befunden, als sie das Foto und die Nachricht veröffentlichte. Die Schule hätte sie deswegen nicht bestrafen dürfen.

Levy gewann in erster und zweiter Instanz, die Schulbehörden zogen daraufhin vor den Supreme Court in Washington. Sie verweisen auf ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1969: Damals war Schülern erlaubt worden, aus Protest gegen den Vietnamkrieg schwarze Bänder an den Armen zu tragen. Der Supreme Court erklärte zugleich aber Strafen gegen Schüler für rechtmäßig, wenn deren Protest den Schulbetrieb schwer behindert.

Die Verfassungsrichter prüfen nun im Fall Levy, ob dieses Urteil auch für außerhalb des Schulgeländes getätigte Äußerungen anwendbar ist. Die Schulbehörden von Mahanoy argumentieren, Schulen dürften Regeln für das Verhalten von Schülern auch außerhalb des Schulgeländes aufstellen, wenn deren Verhalten Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben könnte. Die Grenze sei wegen der Verbreitung von Smartphones und des Fernunterrichtes während der Corona-Pandemie ohnehin nur noch künstlich.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Nach Amoklauf an Grazer Schule: Österreich trauert und rätselt über das Tatmotiv

Österreich hat am Mittwoch der zehn Todesopfer des Amoklaufs an einer Grazer Schule gedacht - und rätselt weiter über die Tatmotive des 21-jährigen Schützen. In seiner Wohnung fanden die Ermittler einen Abschiedsbrief und eine "nicht funktionsfähige Rohrbombe", wie die steirische Polizei mitteilte. An der landesweiten Schweigeminute beteiligten sich auch der Ministerrat und der ORF, überall im Land läuteten Kirchenglocken und vor der Schule in Graz zündeten Trauernde Kerzen an.

Tödliche Messerstiche eines 14-Jährigen: Schweigeminute an Frankreichs Schulen

Nach dem tödlichen Messerangriff eines 14-jährigen Schülers auf eine Mitarbeiterin einer Schule in Frankreich hat die Regierung für Donnerstagmittag eine Schweigeminute an den Schulen angeordnet."Wir müssen die Schulen schützen und alle, die dort arbeiten", sagte die französische Bildungsministerin Elisabeth Borne am Mittwoch dem Sender France Inter. Dabei sei jedoch keine absolute Sicherheit erreichbar.

Stiefsohn tatverdächtig nach tödlicher Messerattacke auf 76-Jährige in München

Drei Tage nach der tödlichen Messerattacke auf eine Frau im Münchner Stadtteil Nymphenburg haben die Ermittler weitere Informationen bekanntgegeben. Bei dem mutmaßlichen Täter, einem 24-Jährigen, handelt es sich um den Stiefsohn des 76 Jahre alten Opfers, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor Journalisten sagte. Der 24-Jährige soll seine Stiefmutter im Streit erstochen haben.

Kölner Zoll entdeckt rund 45.000 verbotene E-Zigaretten in Lastwagen

Der Kölner Zoll hat in einem Lastwagen rund 45.000 verbotene E-Zigaretten und tausend Liter sogenanntes Liquid beschlagnahmt. Die unversteuerte Fracht war in einem rumänischen Lastwagen auf dem Weg von Paris nach Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, wie der Zoll am Mittwoch mitteilte. Der Wert des Frachtguts lag geschätzt bei mehr als einer Million Euro. Der verhinderte Tabaksteuerschaden betrug fast 300.000 Euro.

Textgröße ändern: