Deutsche Tageszeitung - Stinkefinger-Foto einer 14-Jährigen beschäftigt Obersten US-Gerichtshof

Stinkefinger-Foto einer 14-Jährigen beschäftigt Obersten US-Gerichtshof


Stinkefinger-Foto einer 14-Jährigen beschäftigt Obersten US-Gerichtshof
Stinkefinger-Foto einer 14-Jährigen beschäftigt Obersten US-Gerichtshof / Foto: ©

Mit einem höchst ungewöhnlichen Thema hat sich der ehrwürdige Oberste Gerichtshof der USA am Mittwoch befasst: Mit dem Stinkefinger-Foto einer 14-jährigen Schülerin. Der Fall der jungen Cheerleaderin Brandi Levy könnte viele zum Schmunzeln bringen. Es geht aber um die sehr wichtige Frage der Grenzen der Meinungsfreiheit - und die Frage, inwieweit Schulen Jugendliche für Äußerungen in den sozialen Netzwerken bestrafen können.

Textgröße ändern:

Levy hatte sich im Jahr 2017 vergeblich für das erste Cheerleader-Team ihrer Schule in Mahanoy City im Bundesstaat Pennsylvania beworben. Die Jugendliche, die dem zweite Cheerleader-Team angehörte, ließ ihrem Frust daraufhin auf der Online-Plattform Snapchat freien Lauf: Sie veröffentlichte ein Foto von sich und einer Freundin mit in die Höhe gereckten Mittelfingern. Dazu schrieb sie: "Fuck die Schule, Fuck Softball, Fuck Cheer, Fuck alles."

Die Trainer der Schülerin bekamen Wind von den Nachrichten - und warfen sie für ein Jahr aus dem Team. Dagegen zog die Jugendliche mit ihrer Familie vor Gericht. Sie argumentierte mit der in der Verfassung verankerten Redefreiheit und betonte, sie habe sich nicht auf dem Schulgelände befunden, als sie das Foto und die Nachricht veröffentlichte. Die Schule hätte sie deswegen nicht bestrafen dürfen.

Levy gewann in erster und zweiter Instanz, die Schulbehörden zogen daraufhin vor den Supreme Court in Washington. Sie verweisen auf ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1969: Damals war Schülern erlaubt worden, aus Protest gegen den Vietnamkrieg schwarze Bänder an den Armen zu tragen. Der Supreme Court erklärte zugleich aber Strafen gegen Schüler für rechtmäßig, wenn deren Protest den Schulbetrieb schwer behindert.

Die Verfassungsrichter prüfen nun im Fall Levy, ob dieses Urteil auch für außerhalb des Schulgeländes getätigte Äußerungen anwendbar ist. Die Schulbehörden von Mahanoy argumentieren, Schulen dürften Regeln für das Verhalten von Schülern auch außerhalb des Schulgeländes aufstellen, wenn deren Verhalten Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben könnte. Die Grenze sei wegen der Verbreitung von Smartphones und des Fernunterrichtes während der Corona-Pandemie ohnehin nur noch künstlich.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Mehrere Jugendliche schwer verletzt

Bei den anhaltenden Schülerprotesten in Frankreich sind inzwischen mehrere Jugendliche schwer verletzt worden: Einem 15 Jahre alten Schüler wurde am Montag im nordfranzösischen Lens durch die Explosion einer Polizeigranate die Hand abgerissen. In knapp 590 Schulen kam es erneut zu Unruhen. In Paris legten Randalierer Feuer am Eingang einer Schule, während sich Schüler im Inneren aufhielten.

Wegen Verfolgung von Frauen: Strafgericht erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Minister

Wegen der Verfolgung von Frauen hat der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen zwei afghanische Minister veröffentlicht, die für die Bildungspolitik in dem Land zuständig sind. Es gebe "hinreichende Anhaltspunkte", dass Bildungsminister Habibullah Agha und Hochschulminister Mohammad Nadim für Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit geschlechtsspezifischer Ausrichtung verantwortlich seien, erklärte die Vorverfahrenskammer am Montag. Diese richteten sich "gegen Mädchen, Frauen und andere Menschen, die sich nicht der Politik der Taliban in Bezug auf Geschlechteridentitäten unterwerfen".

Urteil: Preiserhöhung von Extraenergie trotz Preisgarantie unzulässig

Eine Preiserhöhung für Strom und Gas trotz Preisgarantie des Anbieters ist unzulässig. Das entschied am Montag das Oberlandesgericht Hamm. Demnach waren alle Preiserhöhungen des Unternehmens Extraenergie zum 1. September, 1. November und 1. Dezember 2022 unwirksam. Für die betroffenen Kundinnen und Kunden gelte der ursprünglich gezahlte Preis. (Az. 2 VKl 2/23)

Duisburg: 16-Jähriger zweimal in wenigen Stunden mit geklauten Fahrzeugen erwischt

Zweimal innerhalb weniger Stunden ist ein 16-Jähriger in Duisburg mit gestohlenen Fahrzeugen erwischt worden. Zunächst meldete ein 22-Jähriger am Samstagabend, dass sein Motorrad entwendet wurde, wie die Polizei am Montag in der nordrhein-westfälischen Stadt mitteilte. Über einen Ortungssensor und eine App auf dem Smartphone des Geschädigten entdeckten die Beamten den 16-jährigen Dieb und das Fahrzeug auf einer Straße.

Textgröße ändern: