Deutsche Tageszeitung - Kinderpornografie-Prozess gegen ehemaligen Profifußballer Metzelder begonnen

Kinderpornografie-Prozess gegen ehemaligen Profifußballer Metzelder begonnen


Kinderpornografie-Prozess gegen ehemaligen Profifußballer Metzelder begonnen
Kinderpornografie-Prozess gegen ehemaligen Profifußballer Metzelder begonnen / Foto: ©

Gegen den ehemaligen Profifußballer Christoph Metzelder hat am Donnerstag ein Prozess um Kinderpornografie vor dem Düsseldorfer Amtsgericht mit der Verlesung der Anklage begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem 40-Jährigen zur Last, in 29 Fällen kinderpornografische Schriften verbreitet zu haben sowie in einem Fall kinder- und jugendpornografische Schriften besessen zu haben. Der Prozessauftakt war Metzelders erster öffentlicher Auftritt seit Bekanntwerden der Vorwürfe im September 2019.

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Über den Messengerdienst Whatsapp soll Metzelder laut Anklage im Zeitraum von Juli bis September 2019 einer Zeugin zehn Bildaufnahmen mit kinderpornografischem Inhalt geschickt haben. Einer weiteren Frau soll der 40-Jährige demnach auf demselben Weg 16 Bilder und zwei Videos mit kinderpornografischem Inhalt übersandt haben.

Einer dritten Zeugin soll er der Anklage zufolge ein kinderpornografisches Bild zugeschickt haben. Auf einem bei Durchsuchungen beschlagnahmten Handy des ehemaligen Nationalspielers wurden insgesamt 297 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gefunden.

Eine Woche vor Prozessbeginn räumte Metzelders Anwalt in einem Interview ein Fehlverhalten seines Mandanten ein, warb zugleich aber um Verständnis für den 40-Jährigen. Der ehemalige Nationalspieler sei "über sich selbst erschrocken, dass es so etwas wie ein Doppelleben gibt". Er sei derzeit in Therapie. Dies sei eine "Hilfe, sich bewusst zu machen, wie man selbst in seiner besonderen Situation mit bestimmten Fragen wie Sexualität oder Umgang mit Frauen umgegangen ist", sagte der Kölner Rechtsanwalt.

Der 40-Jährige selbst schwieg bislang zu den Vorwürfen. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren. Für das Verfahren vor dem Düsseldorfer Amtsgericht sind bis Anfang Mai zwei weitere Termine anberaumt.

(W.Uljanov--DTZ)

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