Deutsche Tageszeitung - Brandenburger Ermittler bestätigen Tatverdacht gegen mutmaßlichen DHL-Erpresser

Brandenburger Ermittler bestätigen Tatverdacht gegen mutmaßlichen DHL-Erpresser


Brandenburger Ermittler bestätigen Tatverdacht gegen mutmaßlichen DHL-Erpresser
Brandenburger Ermittler bestätigen Tatverdacht gegen mutmaßlichen DHL-Erpresser / Foto: ©

Der Tatverdacht gegen den in Brandenburg gefassten mutmaßlichen DHL-Erpresser hat sich bestätigt. Das teilten Staatsanwaltschaft und Polizei am Donnerstag in Potsdam unter Verweis auf eine Überprüfung der Aussagen des 35-Jährigen mit. Der Mann hatte sich am Mittwoch selbst gestellt und die Taten gestanden. Nach Angaben der Ermittler wurde ein Haftbefehl erlassen, der allerdings gegen Auflagen zugleich außer Vollzug gesetzt wurde.

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Bei dem Verdächtigen handelt es sich demnach um jenen bislang unbekannten Täter, der zwischen November 2017 und März 2018 mehrere Sprengsätze an verschiedene Adressaten in Brandenburg und Berlin verschickt haben soll. Eines seiner Pakete wurde am 1. Dezember 2017 in eine am Potsdamer Weihnachtsmarkt gelegene Apotheke geliefert. Während der Entschärfung musste der Markt geräumt werden, der Fall erregte damals großes Aufsehen.

Laut Ermittlern wollte der Verdächtige das Logistikunternehmen DHL um Millionenbeträge in der Kryptowährung Bitcoin erpressen. Er stellte sich am Mittwochabend in Begleitung eines Anwalts der Polizei in Brandenburg. Noch am selben Tag sei unter anderem die Wohnanschrift des Manns durchsucht worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Dabei seien "beweiserhebliche Gegenstände und Unterlagen" gefunden worden, darunter Computertechnik.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte räuberische Erpressung und versuchte schwere räuberische Erpressung ins zehn Fällen vor und beantragte einen entsprechenden Haftbefehl. Das Potsdamer Amtsgericht erließ diesen, setzte ihn laut Ermittlern aber gegen "strenge Auflagen" außer Kraft. Begründet worden sei dies mit den "persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten" sowie der Tatsache, dass dieser sich selbst den Sicherheitsbehörden gestellt habe.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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