Deutsche Tageszeitung - Verhandlungen zur Vorbereitung des UN-Klimagipfels gestartet

Verhandlungen zur Vorbereitung des UN-Klimagipfels gestartet


Verhandlungen zur Vorbereitung des UN-Klimagipfels gestartet
Verhandlungen zur Vorbereitung des UN-Klimagipfels gestartet / Foto: ©

In Bonn haben am Montag die virtuellen Zwischenverhandlungen zur Vorbereitung des UN-Klimagipfels COP26 begonnen. "Wir treffen uns im Schatten einer globalen Krise, die in Umfang und Ausmaß beispiellos ist", sagte Patricia Espinosa, Chefin des UN-Klimasekretariats UNFCCC, in ihrer Eröffnungsrede. Allein in diesem Jahr haben mehrere große Emittenten - darunter die USA - angekündigt, bis Mitte des Jahrhunderts Klimaneutralität erreichen zu wollen.

Textgröße ändern:

Espinosa begrüßte diese Zusagen, betonte jedoch: "Unser derzeitiger Kurs ist nicht im Einklang mit den Klimazielen des Pariser Abkommens." Mit dem Abkommen haben sich die Teilnehmerstaaten verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen.

Ursprünglich sollte die Klimakonferenz bereits im November 2020 stattfinden. Wegen der Corona-Pandemie wurde sie aber um ein Jahr verschoben. Nun findet sie im November in Glasgow statt.

Da die Zeit angesichts des fortschreitenden Klimawandels drängt, ist der Druck hoch, eine Einigung in zentralen Streitfragen zu erzielen. So sei unter anderem eine Verständigung auf mehr Transparenz "ein zentraler Bestandteil für die effektive Umsetzung des Pariser Abkommens", sagte Nathan Cogswell vom World Resources Institute.

Auf dem vergangenen UN-Klimagipfel im Dezember 2019 konnten sich die Länder zudem nicht im Streit um Artikel 6 des Pariser Abkommens zum Emissionshandel einigen. Dieser Artikel sieht vor, dass die Länder auch Marktmechanismen zur Steigerung und Umsetzung ihrer nationalen Klimaschutzbeiträge, der sogenannten NDCs, nutzen können.

Einige Industrienationen, die nicht über ausreichend natürliche Ressourcen wie Wälder zur Erreichung ihrer Klimaschutzbeiträge verfügen, haben enorme Summen in Projekte zum Erhalt dieser Lebensräume in anderen Ländern investiert. Bislang können in solch einem Fall beide Staaten das Projekt auf ihren jeweiligen NDC anrechnen, was potenziell zu Doppelzählungen führt.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

BGH zu Netflix-Geschenkkarten: Kündigung muss auch mit Rest-Guthaben in Kraft treten

Streamingdienste dürfen nicht vorsehen, dass eine Kündigung erst bei komplett aufgebrauchtem Prepaid-Guthaben in Kraft tritt. Sonst werden die Kunden unangemessen benachteiligt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Er gab dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) im Streit mit Netflix Recht. (Az. III ZR 152/25)

Tote Frau in Kühltruhe in Bielefeld: Todesursache nach Obduktion noch nicht geklärt

Die genaue Todesursache einer in einer Kühltruhe in einem Wohnhaus in Bielefeld entdeckten toten Frau ist nach wie vor unbekannt. Der am Donnerstag obduzierte Leichnam der getöteten 28-Jährigen weise verschiedene Verletzungen auf, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt mit. Zur sicheren Ermittlung der Todesursache seien aber weitere Untersuchungen nötig.

Streit um Erlös aus gemeinsamer Immobilie mit früherem Manager: Erfolg für Bushido

Im Rechtsstreit um den Versteigerungserlös aus einer einst gemeinsamen erworbenen Immobilie hat der Berliner Rapper Bushido einen Erfolg gegen seinen ehemaligen Manager Arafat A.-C. erreicht. Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel wies am Mittwoch eine Berufung A.-C.s zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Demnach steht Bushido eine Summe von 3,8 Millionen Euro zu. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Bandenbetrug mit Büchersammlungen: Mehr als fünf Jahre Haft in Hannover

In einem Prozess wegen bandenmäßigen Millionenbetrugs rund um den Verkauf vermeintlich wertvoller Büchersammlungen ist ein Mann in Hannover zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt verhängte darüber hinaus eine zweijährige Bewährungsstrafe gegen eine Mitangeklagte wegen des gleichen Vorwurfs, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Bei den Beschuldigten zog das Gericht Taterträge von rund 554.300 Euro beziehungsweise etwa 679.300 Euro ein.

Textgröße ändern: