Deutsche Tageszeitung - Filme von Sean Penn und Nanni Moretti im Wettbewerb in Cannes

Filme von Sean Penn und Nanni Moretti im Wettbewerb in Cannes


Filme von Sean Penn und Nanni Moretti im Wettbewerb in Cannes
Filme von Sean Penn und Nanni Moretti im Wettbewerb in Cannes / Foto: ©

Filme des US-Regisseurs Sean Penn, des italienischen Filmemachers Nanni Moretti und des Russen Kirill Serebrennikow konkurrieren unter anderem beim diesjährigen Filmfestival in Cannes um die Goldene Palme. Ein deutschsprachiger Film hat es nicht in die Auswahlliste geschafft, die der Festival-Verantwortliche Thierry Frémaux am Donnerstag in Paris bekannt gab. Das Festival an der Côte d’Azur findet vom 6. bis zum 17. Juli statt.

Textgröße ändern:

Sean Penn präsentiert an der Croisette sein Drama "Flag Day" über einen Vater, der ein Doppelleben führt. Nanni Moretti tritt mit dem Drama "Tre Piani" an. Der russische Regisseur Kirill Serebrennikow zeigt "Petrov’s Flu" über eine grippegeplagte Familie, der merkwürdige Dinge widerfahren. Serebennikow war im vergangenen Juni in einem Aufsehen erregenden Prozess in Russland zu einer Bewährungsstrafe wegen angeblicher Unterschlagung öffentlicher Gelder verurteilt worden.

Unter den 24 Filmen im Wettbewerb sind nur vier von Frauen. Dazu gehört "De son vivant" (etwa: Zu seinen Lebzeiten) der französischen Regisseurin Emmanuelle Bercot, in der Catherine Deneuve die Mutter eines krebskranken Sohnes spielt. Die Dreharbeiten mussten unterbrochen werden, weil Deneuve einen leichten Schlaganfall erlitt. Inzwischen ist die 77-Jährige aber wieder wohlauf.

Die US-Schauspielerin und Regisseurin Jodie Foster erhält in Cannes die Goldene Ehrenpalme, wie die Festivalleitung bereits am Mittwoch angekündigt hatte. Die zweifache Oscar-Preisträgerin ("Angeklagt", "Das Schweigen der Lämmer") will demnach persönlich an die Croisette reisen.

Den Jury-Vorsitz in Cannes hat in diesem Jahr der US-Regisseur Spike Lee als erster Schwarzer inne. Der 64-Jährige war dafür bereits im vergangenen Jahr vorgesehen, wegen der Corona-Pandemie fielen die Filmfestspiele 2020 aber aus.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

BGH zu Netflix-Geschenkkarten: Kündigung muss auch mit Rest-Guthaben in Kraft treten

Streamingdienste dürfen nicht vorsehen, dass eine Kündigung erst bei komplett aufgebrauchtem Prepaid-Guthaben in Kraft tritt. Sonst werden die Kunden unangemessen benachteiligt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Er gab dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) im Streit mit Netflix Recht. (Az. III ZR 152/25)

Tote Frau in Kühltruhe in Bielefeld: Todesursache nach Obduktion noch nicht geklärt

Die genaue Todesursache einer in einer Kühltruhe in einem Wohnhaus in Bielefeld entdeckten toten Frau ist nach wie vor unbekannt. Der am Donnerstag obduzierte Leichnam der getöteten 28-Jährigen weise verschiedene Verletzungen auf, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt mit. Zur sicheren Ermittlung der Todesursache seien aber weitere Untersuchungen nötig.

Streit um Erlös aus gemeinsamer Immobilie mit früherem Manager: Erfolg für Bushido

Im Rechtsstreit um den Versteigerungserlös aus einer einst gemeinsamen erworbenen Immobilie hat der Berliner Rapper Bushido einen Erfolg gegen seinen ehemaligen Manager Arafat A.-C. erreicht. Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel wies am Mittwoch eine Berufung A.-C.s zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Demnach steht Bushido eine Summe von 3,8 Millionen Euro zu. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Bandenbetrug mit Büchersammlungen: Mehr als fünf Jahre Haft in Hannover

In einem Prozess wegen bandenmäßigen Millionenbetrugs rund um den Verkauf vermeintlich wertvoller Büchersammlungen ist ein Mann in Hannover zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt verhängte darüber hinaus eine zweijährige Bewährungsstrafe gegen eine Mitangeklagte wegen des gleichen Vorwurfs, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Bei den Beschuldigten zog das Gericht Taterträge von rund 554.300 Euro beziehungsweise etwa 679.300 Euro ein.

Textgröße ändern: