Deutsche Tageszeitung - Prozess gegen mutmaßliche kurdische Rocker in Aachen begonnen

Prozess gegen mutmaßliche kurdische Rocker in Aachen begonnen


Prozess gegen mutmaßliche kurdische Rocker in Aachen begonnen
Prozess gegen mutmaßliche kurdische Rocker in Aachen begonnen / Foto: ©

Vor dem Landgericht Aachen hat am Freitag ein Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder der kurdischen rockerähnlichen Gruppierung Bahoz begonnen. Die Verlesung der Anklage verzögerte sich am Morgen nach Gerichtsangaben jedoch wegen mehrerer Anträge der Verteidigung. Den Männern legt die Staatsanwaltschaft insbesondere die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zur Last. Die Beschuldigten im Alter von 30 bis 43 Jahren sollen in unterschiedlichen Konstellationen Straftaten begangen haben.

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Zwei der Angeklagten, einem 43-Jährigen und einem 31-Jährigen, wirft die Staatsanwaltschaft Rädelsführerschaft einer Bahoz-Ortsgruppe vor. Den Verband sollen sie im September 2017 gegründet haben. Die beiden anderen Angeklagten, ein 30-Jähriger und ein 33-Jähriger, sollen Mitglieder gewesen sein. Ein politischer Zweck lag dem Zusammenschluss überwiegend kurdischstämmiger türkischer Staatsbürger laut Anklagevorwurf nicht zugrunde.

Einer der mutmaßlichen Anführer ist bereits wegen Mordes vorverurteilt - die lebenslange Haftstrafe wurde nach 15 Jahren verbüßter Haft zur Bewährung ausgesetzt. Bei einem der vier Angeklagten handelt es sich zudem um einen ehemalige Profifußballer.

Des weiteren legt die Anklage den Beschuldigten verschiedene Straftaten zur Last, darunter unerlaubten Waffenbesitz, bandenmäßigen Drogenhandel, gefährliche Körperverletzung, Brandstiftung und Erpressung. Für das Verfahren sind zunächst 39 Verhandlungstage bis Anfang Dezember angesetzt. Im Fall einer Verurteilung drohen den Angeklagten mehrjährige Haftstrafen.

Die rockerähnliche Gruppierung Bahoz - Kurdisch für "Sturm" - sorgte in der Vergangenheit vor allem wegen Auseinandersetzungen mit der verfeindeten türkisch-nationalistischen Rockergruppe Osmanen Germania für Aufsehen. Letztere wurde 2018 vom Bundesinnenministerium verboten.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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