Deutsche Tageszeitung - Britische Regierung erlaubt bis zu 60.000 Fans bei EM-Finalspielen

Britische Regierung erlaubt bis zu 60.000 Fans bei EM-Finalspielen


Britische Regierung erlaubt bis zu 60.000 Fans bei EM-Finalspielen
Britische Regierung erlaubt bis zu 60.000 Fans bei EM-Finalspielen / Foto: ©

Die britische Regierung hat mehr als 60.000 Zuschauer für die Halbfinal-Spiele sowie das Finale der Fußball-Europameisterschaft in London zugelassen. Die Regierung habe eng mit der UEFA und der FA (Football Association) zusammengearbeitet, um zu gewährleisten, dass strenge Hygienemaßnahmen ergriffen werden, erklärte Kultur- und Sportminister Oliver Dowden am Dienstag. Die Auslastung des Wembley-Stadions wurde damit für die Spiele auf 75 Prozent erhöht.

Textgröße ändern:

Besucher müssen vor dem Einlass ein negatives Corona-Testergebnis oder einen Impfnachweis vorlegen. Die Final-Spiele der EM werden die größten Sportveranstaltungen in Großbritannien seit 15 Monaten sein.

Wegen der Ausbreitung der gefährlichen Delta-Variante des Coronavirus in Großbritannien äußerte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zuletzt skeptisch zur Austragung des Finales in London. "Ich hielte es nicht für gut, wenn vollbesetzte Stadien dort sind", sagte Merkel am Dienstag in Berlin. Zu einer möglichen Verlegung des Austragungsorts äußerte sich Merkel nicht.

Das EM-Finale ist für den 11. Juli in London geplant. In Großbritannien steigen die Infektionszahlen aufgrund der Delta-Variante des Coronavirus seit geraumer Zeit wieder stark an. Deutschland hat Großbritannien deshalb als Virusvariantengebiet eingestuft, für Einreisen aus dem Land gelten somit strenge Quarantänevorschriften.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder

Popstar Shakira und ihr Ex-Partner, der ehemalige spanische Fußballer Gerard Piqué, sind am Dienstag erstmals in einem Prozess um die Besuchsregelungen für ihre beiden Kinder vor Gericht erschienen. Die Sängerin will die Zahl der Transatlantik-Flüge ihrer zwei Söhne zwischen Miami in den USA, wo sie mit den Kindern lebt, und Barcelona in Spanien, wo Piqué wohnt, reduzieren, wie ihr Anwaltsteam mitteilte.

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

Polizistin in Bayern wegen Vergewaltigung von Jugendlicher verurteilt

Unter anderem wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen ist eine Polizistin in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach die 55-jährige Transfrau am Dienstag außerdem des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Textgröße ändern: