Deutsche Tageszeitung - Polnischer Rallye-Fahrer geht mit 91 Jahren in Kenia an den Start

Polnischer Rallye-Fahrer geht mit 91 Jahren in Kenia an den Start


Polnischer Rallye-Fahrer geht mit 91 Jahren in Kenia an den Start
Polnischer Rallye-Fahrer geht mit 91 Jahren in Kenia an den Start / Foto: ©

Vor 70 Jahren fuhr der polnische Rallye-Pilot Sobieslaw Zasada sein erstes Autorennen - nun will sich der 91-Jährige auf der Safari-Rallye in Kenia von neuem beweisen. "Das Leben beginnt mit 90", sagte der Pole der Nachrichtenagentur AFP vor dem am Donnerstag startenden Abenteuer. Die meisten Gegner dabei werden rund 70 Jahre jünger sein als er.

Textgröße ändern:

Zasada ist laut dem Magazin "Forbes" einer der reichsten Menschen Polens. Die nach ihm benannte Zasada-Gruppe ist in der Automobil-, Immobilien- und Lifestyle-Industrie tätig. In seiner Karriere hat der Pilot an etwa 250 Wettbewerben teilgenommen und davon 150 gewonnen.

In Kenia geht es laut Zasada aber nun hauptsächlich darum, "im Ziel anzukommen". Was ihn aber am meisten beschäftige, sei angesichts seines Alters der Einstieg in sein Fahrzeug. "Es ist so, als ob man in einen Käfig steigt. Ich muss trainieren, um das schneller zu schaffen."

Das letzte Rennen soll die Rallye in Kenia nicht sein. Zasada ist sich sicher, auch mit hundert Jahren noch Rennen zu fahren.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder

Popstar Shakira und ihr Ex-Partner, der ehemalige spanische Fußballer Gerard Piqué, sind am Dienstag erstmals in einem Prozess um die Besuchsregelungen für ihre beiden Kinder vor Gericht erschienen. Die Sängerin will die Zahl der Transatlantik-Flüge ihrer zwei Söhne zwischen Miami in den USA, wo sie mit den Kindern lebt, und Barcelona in Spanien, wo Piqué wohnt, reduzieren, wie ihr Anwaltsteam mitteilte.

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

Polizistin in Bayern wegen Vergewaltigung von Jugendlicher verurteilt

Unter anderem wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen ist eine Polizistin in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach die 55-jährige Transfrau am Dienstag außerdem des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Textgröße ändern: