Deutsche Tageszeitung - Lebenslange Haft wegen Mordes an Exfreundin in Fuldaer Hinterhof

Lebenslange Haft wegen Mordes an Exfreundin in Fuldaer Hinterhof


Lebenslange Haft wegen Mordes an Exfreundin in Fuldaer Hinterhof
Lebenslange Haft wegen Mordes an Exfreundin in Fuldaer Hinterhof / Foto: ©

Ein 31-Jähriger ist wegen heimtückischen Mordes an seiner Exfreundin in Fulda zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann erstach die Frau im Dezember 2020 in einem Hinterhof nahe ihrer Haustür wahrscheinlich mit einem Messer, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag sagte. Die Frau starb unmittelbar danach. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

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"Wenn er sie nicht haben kann, kann sie niemand haben", beschrieb die Kammer das ihrer Ansicht nach leitende Motiv. Das Gericht nahm neben der Bestrafung der Expartnerin außerdem Wut, Verzweiflung und Eifersucht als weitere niedere Beweggründe für die Tat an.

Laut Anklage hatte er ihr am 7. Dezember 2020 früh morgens vor dem Krankenhaus, in dem sie als Ärztin arbeitete, aufgelauert und war ihr mit dem Auto nach Schichtende bis nach Hause gefolgt. Im Hinterhof nahe ihrer Haustür erstach er sie dann heimtückisch, wie sich das Gericht überzeugt zeigte.

Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Als Nebenkläger traten in dem Prozess die Mutter und der zweijährige Sohn des Opfers auf. Die Verteidigung forderte einen Freispruch.

Der Angeklagte selbst stritt die Tat ab. Er gab an, kurz vor der Tat zwar am Tatort gewesen zu sein. Demnach gab seine Exfreundin ihm jedoch ein Zeichen, er solle wegfahren. Der 31-Jährige gab weiter an, er habe dort ein Fahrzeug mit mehreren Unbekannten gesehen. Das Gericht beurteilte seine Darstellung der Ereignisse als erfundene Schutzbehauptung, weil es keine Anhaltspunkte dafür gebe.

(W.Uljanov--DTZ)

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