Deutsche Tageszeitung - Ralph Siegel gewinnt im Rechtsstreit um Erfolgsband "Dschinghis Khan"

Ralph Siegel gewinnt im Rechtsstreit um Erfolgsband "Dschinghis Khan"


Ralph Siegel gewinnt im Rechtsstreit um Erfolgsband "Dschinghis Khan"
Ralph Siegel gewinnt im Rechtsstreit um Erfolgsband "Dschinghis Khan" / Foto: ©

Komponisten-Legende Ralph Siegel hat einen Rechtsstreit um die Band Dschinghis Khan gewonnen. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil sprach das Landgericht München I Siegel die Kennzeichenrechte an der mit Hits wie "Dschinghis Khan" und "Moskau" auch international erfolgreichen Gruppe zu. Damit setzte sich Siegel gegen den 2014 im Streit aus der Formation ausgeschiedenen Leadsänger durch, der nach seinem Ausscheiden mit dem Namen Dschinghis Khan selbst Auftritte machte.

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Der vor allem durch zahlreiche Teilnahmen beim Eurovision Song Contest (ESC) bekannte Siegel hatte die Gruppe in der erfolgreichsten Phase seines Schaffens als Projekt gestartet, dafür Lieder komponiert und die Band zusammengestellt. 1979 wurde Dschinghis Khan mit dem gleichnamigen Hit Vierter im ESC-Finale und hatte Chartserfolge in Deutschland, aber auch in der Sowjetunion, Japan und Israel.

Die Gruppe hatte sich 1985 getrennt, danach aber in unterschiedlichen Zusammensetzungen immer wieder neue Projekte gestartet. Im Jahr 2014 schied der jetzt von Ralph Siegel verklagte Sänger aus der Formation aus. Er trat aber selbst weiter unter dem Titel Dschinghis Khan auf.

Siegel störte sich dem Urteil zufolge zunächst nicht daran, bis er für die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland das Bandprojekt wiederbelebte und den Hit "Moskau" zum Fußballlied umschrieb. Der ursprüngliche Sänger wiederum versuchte Auftritte der neuen Formation im deutschen Fernsehen unter Berufung auf eine Wort-/Bildmarke "Dschinghis Khan" zu verhindern.

Nach dem Urteil des Landgerichts steht aber Siegel als dem maßgeblichen Produzenten und Schöpfer des Musikprojekts ein Unternehmenskennzeichnungsrecht zu. Auch die zwischenzeitlichen Auflösungen der Gruppe hätten nicht zu einem Erlöschen der Rechte geführt, weil CDs und andere Tonträger der Gruppe auch danach weiterverkauft wurden. Wegen der Besonderheiten der Musikbranche könne auch bei Auflösung einer Band nicht generell von einem Erlöschen etwaiger Kennzeichenrechte ausgegangen werden.

(O.Tatarinov--DTZ)

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