Deutsche Tageszeitung - Theaterbesuch am Broadway künftig nur noch für geimpfte Zuschauer möglich

Theaterbesuch am Broadway künftig nur noch für geimpfte Zuschauer möglich


Theaterbesuch am Broadway künftig nur noch für geimpfte Zuschauer möglich
Theaterbesuch am Broadway künftig nur noch für geimpfte Zuschauer möglich / Foto: ©

Das weltberühmte New Yorker Theaterviertel Broadway will sich mit strikten Maßnahmen vor Corona-Infektionen schützen: Wie der Branchenverband Broadway League am Freitag mitteilte, müssen alle Zuschauer künftig vollständig gegen das Coronavirus geimpft sein und eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Auch für die Darsteller, Bühnenmitarbeiter und das Theaterpersonal gilt demnach eine Impfpflicht.

Textgröße ändern:

Die neuen Regelungen sollen zunächst bis Ende Oktober an allen 41 Broadway-Theatern gelten. Eine Ausnahme macht der Branchenverband bei Kindern unter zwölf Jahren sowie bei Menschen mit einer Krankheit oder einer tiefen religiösen Überzeugung, die eine Impfung unmöglich macht. Diese Gäste müssen einen Nachweis und einen negativen Corona-Test vorlegen, um in den Genuss der Shows zu kommen.

"Eine einheitliche Richtlinie für alle Broadway-Theater in New York macht es für unser Publikum einfacher und sollte unseren Gästen zusätzliches Vertrauen geben, dass der Broadway die Sicherheit seines Publikums ernst nimmt", sagte die Branchenverbands-Vorsitzende Charlotte St. Martin.

Der Broadway war im Frühjahr vergangenen Jahres geschlossen worden, als die Pandemie sich erstmals in den USA ausbreitete. Im September soll das Theaterviertel wieder vollständig geöffnet werden. Dann laufen beliebte Musical-Shows wie "Moulin Rouge", "Tina" und "Hamilton" wieder an.

Zuvor hatte bereits die New Yorker Metropolitan Opera angekündigt, in der kommenden Spielzeit nur geimpfte Zuschauer einzulassen. Sowohl das Publikum als auch die auftretenden Künstler müssten einen vollständigen Impfschutz nachweisen. Kinder unter zwölf Jahren - für die Corona-Impfungen nicht zugelassen sind - dürfen die Oper derzeit nicht betreten.

Angesichts steigender Corona-Zahlen wegen der Delta-Variante und einer stockenden Impfkampagne ist in den USA eine Debatte um eine Impfpflicht aufgekommen. US-Präsident Joe Biden hatte am Donnerstag eine Impfpflicht für alle Bundesbediensteten angekündigt. Wer sich nicht impfen lassen will, muss demnach mit einer Reihe von Einschränkungen rechnen.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

20-Jähriger in Leverkusen erstochen - Täter flüchtig

In einer Grünanlage im nordrhein-westfälischen Leverkusen soll ein junger Mann einen 20-Jährigen erstochen haben. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Köln am Dienstag mitteilten, war der Täter zunächst flüchtig. Nach ihm wurde gefahndet, auch ein Spürhund und ein Hubschrauber waren dabei im Einsatz.

Eurojackpot geknackt: Fast 40 Millionen Euro gehen nach Schleswig-Holstein

Ein Glückspilz aus Schleswig-Holstein hat den Eurojackpot geknackt und fast 40 Millionen Euro gewonnen. Wie die Westdeutsche Lotterie am Dienstag in Münster mitteilte, bekommt die Gewinnerin oder der Gewinner 39.496.021,60 Euro. Die richtigen Gewinnzahlen lauteten 4, 5, 7, 48 und 50 mit den Eurozahlen 4 und 5.

Bekannte mit Stich in Hals getötet: Dreieinhalb Jahre Haft für Mann in Niedersachsen

Wegen der Tötung einer Bekannten mit einem Stich in den Hals hat das Landgericht im niedersächsischen Hildesheim einen 63-Jährigen am Dienstag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlags, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 63-Jährige die Frau im Februar in Alfeld getötet hatte.

BSG: Gesetzliche Unfallversicherung greift bei Wegeunfall wegen Unterzuckerung

Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch dann, wenn ein Mensch mit Diabetes wegen einer Unterzuckerung auf dem Heimweg sein Wohnhaus verpasst und in einen Autounfall verwickelt wird. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gab am Dienstag der Revision eines Beschäftigten der Deutschen Post statt, der sich bei einem entsprechenden Unfall erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. (Az. B 2 U 5/24 R)

Textgröße ändern: