Deutsche Tageszeitung - Spahn erwägt Auffrischungsimpfung für alle Bürger

Spahn erwägt Auffrischungsimpfung für alle Bürger


Spahn erwägt Auffrischungsimpfung für alle Bürger
Spahn erwägt Auffrischungsimpfung für alle Bürger / Foto: ©

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erwägt ein Angebot für eine Corona-Auffrischungsimpfung für alle Bürger. Der Minister sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND), die Länder würden bereits schrittweise mit den sogenannten Booster-Impfungen in den Pflegeeinrichtungen und für besonders gefährdete Menschen beginnen. Außerdem könnten sich diejenigen noch einmal impfen lassen, die bislang nur Vektorimpfstoffe bekommen hätten. "In einem zweiten Schritt können wir dann darüber nachdenken, auch allen anderen eine Auffrischimpfung anzubieten", sagte Spahn weiter.
 
"Eine Booster-Impfung ist von den Zulassungen gedeckt, sie verstärkt und verlängert den Impfschutz", betonte der Minister. Auch Impfstoff sei ausreichend vorhanden. Für die Auffrischungsimpfungen setzt Spahn dem Bericht zufolge vor allem auf die Arztpraxen. Ende September würden viele Impfzentren in den Standby-Modus gehen. "Aber die Arztpraxen sind ja noch da. Allein die schafften bis zu fünf Millionen Impfungen in der Woche."
 
Zur Forderung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), vor einer dritten Impfung zunächst die ärmeren Staaten mit Impfstoffen zu versorgen, sagte Spahn: "Mein Ziel ist beides: Auffrischimpfungen gewährleisten und den ärmeren Staaten Impfstoff spenden." Letzteres tue Deutschland bereits, indem alle noch ausstehenden Astrazeneca-Lieferungen direkt an die internationale Impfstoffinitiative Covax gingen. "Außerdem wird auf der ganzen Welt die Produktion von mRNA-Impfstoffen hochgefahren", fügte der CDU-Politiker hinzu.
 
Spahn schloss aus, dass es für Geimpfte oder Genesene noch einmal einen Lockdown geben werde. "Für Geimpfte und Genesene kommt keine solche Einschränkung mehr", versicherte der Minister. "So ist heute die Rechtslage."
 
Spahn ging aber davon aus, dass private Veranstalter, Hotels oder Restaurants immer stärker dazu übergehen werden, Ungeimpfte auch mit einem Corona-Test nicht mehr einzulassen. "2G wird in viele Bereichen ohne staatlichen Eingriff kommen und zwar, weil Veranstalter und Gastronomen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen", sagte er dem RND. Sollten Ungeimpfte doch mit einem Test Zugang erhalten, plädiert Spahn demnach bei bestimmten Veranstaltungen mit engem Kontakt wie in Diskos für einen sicheren PCR-Test statt eines Schnelltests. Für einen Restaurantbesuch reiche jedoch ein Schnelltest aus.   (Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Urteil: Kleingärtnerin muss Parzelle wegen illegalen Schuppens zurückgeben

Wegen eines unerlaubt errichteten Geräteschuppens muss eine Kleingärtnerin aus Brandenburg einem Gerichtsurteil zufolge ihre Parzelle zurückgeben. Das entschied das Landgericht Frankfurt an der Oder und bestätigte damit ein Urteil des zuständigen Amtsgerichts, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte.

14 Säuglinge sterben bei Brand auf Entbindungsstation in Pakistan

Bei einem verheerenden Brand auf der Entbindungsstation eines Krankenhauses in Pakistan sind 14 Neugeborene ums Leben gekommen. Das Feuer brach nach Behördenangaben am frühen Mittwochmorgen in der dritten Etage des bekanntesten staatlichen Krankenhauses der Hauptstadt Islamabad aus. Augenzeugen beschrieben Chaos und erschütternde Szenen und warfen der Feuerwehr vor, erst nach Stunden eingegriffen zu haben.

Mutmaßlicher Dreifachmord in Bayern: Prozess gegen 38-Jährigen ab Oktober

Vor dem Landgericht im bayerischen Deggendorf beginnt am 1. Oktober ein Prozess wegen mutmaßlichen dreifachen Mordes gegen einen 38-Jährigen aus dem Landkreis Regen. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, geht es dabei um drei Taten vom Sommer 2025 in der Nachbarschaft des Angeklagten. Dabei soll der Mann jeweils unter Drogeneinfluss gestanden haben.

Neue Freundin von Mann erstochen: Bundesgerichtshof bestätigt Essener Mordurteil

Eine wegen der Ermordung einer anderen Frau verurteilte Angeklagte ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolglos gegen das Urteil vorgegangen. Der BGH fand in der Entscheidung des Landgerichts Essen keine Rechtsfehler, wie aus einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Das Landgericht hatte festgestellt, dass die Frau die neue Freundin ihres Manns auf offener Straße erstochen hatte. (Az. 4 StR 158/26)