Deutsche Tageszeitung - Drogenbeauftragte fordert bundeseinheitliche Sechs-Gramm-Obergrenze für Cannabis

Drogenbeauftragte fordert bundeseinheitliche Sechs-Gramm-Obergrenze für Cannabis


Drogenbeauftragte fordert bundeseinheitliche Sechs-Gramm-Obergrenze für Cannabis
Drogenbeauftragte fordert bundeseinheitliche Sechs-Gramm-Obergrenze für Cannabis / Foto: ©

Der Besitz kleinerer Mengen Cannabis zum Eigenbedarf sollte nach Meinung der Drogenbeauftragte der Regierung, Daniela Ludwig (CSU), künftig nur als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat verfolgt werden. Das sagte Ludwig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom Montag. Sie plädierte dabei für eine bundesweit einheitliche Grenze von sechs Gramm, unterhalb derer die Justiz keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr einleiten würde.

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Die Konsumenten sollten stattdessen wie in Portugal wählen können, ob sie ein Bußgeld zahlen oder sich einer Suchtberatung unterziehen, sagte Ludwig. "Klar ist, dass Cannabis nicht so gefährlich ist wie Kokain oder Heroin - richtig ist auch, dass es um andere, bessere Sanktionen und um eine Entlastung von Polizei und Justiz gehen muss." Daher wolle sie eine Änderung.

Ihrer eigenen Partei empfahl sie, beim Thema Cannabis nach der Bundestagswahl Kompromisse mit möglichen Koalitionspartnern einzugehen. In Deutschland wird seit langem über eine etwaige Legalisierung von Cannabis debattiert. So setzen sich etwa die Grünen für einen legalen und vom Staat kontrollierten Verkauf über lizensierte Geschäfte ein. CDU und CSU lehnen dieses ab.

Unterstützung erhielt Ludwig von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Der Vorstoß der Drogenbeauftragten für eine bundesweit einheitliche Eigenbedarfsgrenze entspreche einer Forderung, welche die GdP bereits vor rund fünf Jahren selbst erhoben habe, teilte die Gewerkschaft in Berlin mit. Einheitliche Vorgaben schafften "klare rechtliche Grundlagen" für Beamte im Einsatz. Zugleich würden Polizei und Justiz dadurch entlastet.

Bislang gelten in den Bundesländern unterschiedliche Grenzen für den sogenannten Eigenbedarf. Diese liegen zwischen sechs und 15 Gramm. Bis zu diesen Grenzen können Staatsanwaltschaften von der Einleitung eines Strafverfahrens abgesehen, wenn die Menge nur zum Eigenbedarf besessen wird und keine erschwerenden Umstände hinzukommen, etwa Vorstrafen. Es handelt sich aber um Soll- oder Kannbestimmungen und keine generelle Straffreiheit.

Die Grünen im Bundestag lehnten Ludwigs Vorstoß ab und sprachen sich für eine "kontrollierte Abgabe" von Cannabis aus. Ludwigs Ansatz "klingt gut, bringt aber rein gar nichts für den Jugend- und Gesundheitsschutz", sagte die drogenpolitische Sprecherin Kirsten Kappert-Gonther dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die "Kriminalisierung" von Millionen Menschen müsse beendet werden.

Auch die Linke im Bundestag kritisierte den Vorschlag für eine bundesweit einheitliche Eigenbedarfsgrenze als "Augenwischerei" und "Pseudoverbesserungen". Notwendig sei eine Legalisierung, erklärte die Fachsprecherin Niema Movassat. Für Menschen in Bundesländern, in denen höhere Eigenbedarfsgrenzen gälten, sei die Idee einer Sechs-Gramm-Grenze sogar eine "Verschlechterung".

Auch in der CDU gibt es Befürworter einer Legalisierung von Cannabis. So sprach sich der Berliner Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann gegenüber "Business Insider" für eine ein Modell einer "staatlich regulierten Abgabe" über Apotheken aus. Die selbst gesteckten Ziele der Drogenpolitik würden mit der derzeitigen Gesetzeslage nicht erreicht. So habe sich der regelmäßige Konsum von Cannabis binnen zehn Jahren verdoppelt.

(N.Loginovsky--DTZ)

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