Deutsche Tageszeitung - Frankreich führt 3G-Regel für Mitarbeiter in Zügen oder Cafés ein

Frankreich führt 3G-Regel für Mitarbeiter in Zügen oder Cafés ein


Frankreich führt 3G-Regel für Mitarbeiter in Zügen oder Cafés ein
Frankreich führt 3G-Regel für Mitarbeiter in Zügen oder Cafés ein / Foto: ©

In Frankreich müssen 1,8 Millionen Beschäftigte in Fernzügen, der Gastronomie oder Kulturstätten seit Montag ihren 3G-Status nachweisen. Dafür müssen sie ihren Arbeitgebern einen Gesundheitspass vorlegen, der Aufschluss über eine Impfung, eine überstandene Corona-Infektion oder einen negativen Test gibt. Die neue Maßnahme gilt vor allem für Beschäftigte mit Kundenkontakt.

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Die 3G-Regel gilt in überregionalen Zügen oder Bussen sowie französischen Restaurants, Bars, Cafés, Theatern, Kinos, Museen, Freizeitparks, Zoos und Messen. Betroffen sind auch die Mitarbeiter von Einkaufszentren in Gebieten mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen, etwa in Südfrankreich. Kunden und Besucher in den genannten Einrichtungen müssen bereits seit rund einem Monat ihren 3G-Status nachweisen - nun auch die Beschäftigten. Dabei sind Negativ-Tests 72 Stunden gültig.

Mit der von Präsident Emmanuel Macron im Juli angekündigten Verschärfung will die Regierung die vierte Corona-Welle brechen. Die 3G-Regel ist vorerst bis zum 15. November befristet, Gesundheitsminister Olivier Véran schließt eine Verlängerung aber nicht aus.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte eine 3G-Regel für deutsche Zugreisende erst am Sonntag für unwahrscheinlich erklärt. Auch in Frankreich gibt es Widerstand: Am Samstag demonstrierten nach offiziellen Angaben landesweit rund 160.000 Menschen gegen den Gesundheitspass und die Impfpflicht für Gesundheitskräfte. Im Vergleich zu den sechs vorherigen Wochen schwächten sich die Proteste aber ab.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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