Deutsche Tageszeitung - Merkel sichert Betroffenen von Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz Solidarität zu

Merkel sichert Betroffenen von Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz Solidarität zu


Merkel sichert Betroffenen von Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz Solidarität zu
Merkel sichert Betroffenen von Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz Solidarität zu / Foto: ©

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat den Betroffenen der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz Solidarität zugesichert. "Die Botschaft, die ich als erstes sagen möchte, ist, dass wir diese Flut nicht vergessen - auch wenn schon ein paar Tage vergangen sind", sagte Merkel am Freitag bei ihrem zweiten Besuch im Ahrtal auf einer Pressekonferenz in Grafschaft.

Textgröße ändern:

Es werde noch viele Monate und Jahre brauchen, um die Schäden zu beheben. Gleichzeitig sei in den vergangenen sieben Wochen viel geschafft worden. "Dieser Besuch ist natürlich auch ein Zeichen des festen Willens, dass wir von der Bundesregierung mit den betroffenen Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zusammenarbeiten und das leisten wollen, was wir überhaupt tun können", sagte Merkel.

Auch unter einer neuen Bundesregierung würden die Flutgebiete nicht vergessen. Merkel kündigte eine weitere Konferenz von Kanzleramtschef Helge Braun (CDU), dem Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Fabian Kirsch (SPD), und den betroffenen Bürgermeistern an. "Damit der Bund voll in der Kenntnis ist dessen, was hier vor Ort vor sich geht." Die Einsatzkräfte des Bundes würden so lange vor Ort bleiben, wie sie gebraucht würden.

Zuvor hatten sich Merkel und die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) bei einem Rundgang durch den Altenahrer Ortsteil Altenburg ein Bild der aktuellen Lage gemacht. "Für mich war es sehr eindrücklich, was wir dort gesehen haben", sagte Merkel. Die umfassende Zerstörung der Häuser mache deutlich, mit welcher Wucht die Ahr gewirkt habe. Dreyer sagte, die Bevölkerung empfinde Merkels Besuch als Trost und Zuspruch. Sie versprach, dass die Landesregierung immer wieder im Tal als Ansprechpartner da sein werde.

Merkel und Dreyer waren bereits am 18. Juli, wenige Tage nach der Katastrophe, gemeinsam im Ahrtal. Extreme Starkregenfälle hatten verheerende Überschwemmungen an Flüssen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. Insgesamt starben etwa 180 Menschen.

Das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium kündigte indes die Freigabe der B9-Ahrbrücke in Sinzig für den Verkehr an. "Mit dieser Verkehrsfreigabe steht den Verkehrsteilnehmern nach der Flutkatastrophe eine weitere wichtige Ahrquerung zwischen Koblenz und Bonn im Verlauf der Bundesstraße 9 wieder zur Verfügung", erklärte Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP).

Der Landesbetrieb Mobilität arbeite seit sieben Wochen mit Hochdruck am Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur von Straßen, Brücken und Radwegen. Pro Richtung stehe auf der Ahrbrücke nun jeweils eine Spur zur Verfügung. Diese Verkehrsführung werde bis zum Neubau des abgebrochenen Brückenteils bestehen bleiben.

Die Brücke hatte nach der Flut voll gesperrt werden müssen, weil die Unterbauten unterspült waren. Einer der vier Fahrbahnpfeiler war eingesackt. Dadurch wurden die beiden Fahrspuren in Richtung Koblenz so stark beschädigt, dass dieser Brückenteil abgerissen werden musste.

as Teilstück der Brücke in Richtung Köln wurde bei dem Abriss nicht beschädigt und wird nun für den Verkehr in beide Richtungen genutzt. Ein Neubau der Brücke ist in Planung. Seit September 2019 wurden die Ahrbrücke und ein anschließender Teil der B9 saniert. Eigentlich sollte beides im Herbst 2021 fertig sein.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: