Deutsche Tageszeitung - Website texanischer Abtreibungsgegner muss sich neuen Provider suchen

Website texanischer Abtreibungsgegner muss sich neuen Provider suchen


Website texanischer Abtreibungsgegner muss sich neuen Provider suchen
Website texanischer Abtreibungsgegner muss sich neuen Provider suchen / Foto: ©

Eine Website, auf der nach der Einführung eines weitgehenden Abtreibungsverbots im US-Bundesstaat Texas Schwangerschaftsabbrüche an den Pranger gestellt werden können, muss sich einen neuen Provider suchen. Der Internet-Provider GoDaddy teilte am Freitag mit, die Betreiber der Website prolifewhistleblower.com seien am Donnerstag informiert worden, dass sie gegen die Nutzungsbedingungen verstießen. Der von der Anti-Abtreibungsgruppe Right to Life eingerichtete Internetauftritt bekam demnach 24 Stunden Zeit, sich einen anderen Provider zu suchen.

Textgröße ändern:

In seinen Nutzungsbedingungen untersagt GoDaddy, Informationen über Dritte ohne deren Einverständnis zu sammeln. Die Seite prolifewhistleblower.com soll nach Angaben ihrer Betreiber unter Anwendung des neuen Abtreibungsgesetzes in Texas durch anonyme Hinweise von Nutzern dazu beitragen, "dass Gesetzesbrecher für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden". Sie ruft dazu auf, jeden, der einen Schwangerschaftsabbruch nach Ablauf der nun geltenden Sechs-Wochen-Frist "unterstützt" oder ihm "Vorschub leistet", zu melden.

Kritiker der Abtreibungsgegner riefen in Online-Netzwerken dazu auf, die Website mit unsinnigen Hinweisen lahmzulegen. Am Freitag konnte das Formular der Website für anonyme Hinweise allerdings nicht mehr aufgerufen werden. Bei dem Versuch erschien der Hinweis, dass die GoDaddy-Firewall den Zugriff blockiere.

Die Chefin von Texas Right to Life, Kimberlyn Schwartz, sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Website ziehe derzeit zu einem anderen Provider um und sei voraussichtlich binnen 48 Stunden wieder online. "Wir werden nicht zum Schweigen gebracht", versicherte Schwartz. "Wir haben keine Angst vor dem Mob."

Die seit Mittwoch in Texas geltende Regelung ist das strengste Abtreibungsgesetz in den USA. Sie verbietet Abtreibungen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Herzschlag des Fötus festgestellt werden kann, also etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche. Viele Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass sie schwanger sind.

Für Empörung sorgt auch, dass nicht die texanischen Behörden die neuen Regelungen durchsetzen sollen, sondern Privatleute. Bürger werden ermutigt, jene zu verklagen, die sie verdächtigen, Frauen bei einer Abtreibung nach der sechsten Woche geholfen zu haben.

Das könnte beispielsweise Abtreibungskliniken oder deren Mitarbeiter treffen, aber auch Verwandte von Schwangeren oder einen Taxi-Fahrer, der die Frau zur Klinik bringt. Die Kläger erhalten im Falle einer Verurteilung 10.000 Dollar, die vom Verurteilten zu zahlen sind.

Der Fahrdienst Lyft kritisierte in einem Blog, die neue Regelung drohe mit der Bestrafung von Fahrern, "die Menschen hinfahren, wo so hin müssen". Um eventuelle Strafzahlungen ihrer Fahrer zu 100 Prozent abzudecken, werde Lyft einen Fonds einrichten. Uber-Chef Dara Khosroshahi lobte den Vorstoß von Lyft und kündigte an, dem Beispiel des Konkurrenten zu folgen.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft

Ein Gericht in Syrien hat den ehemaligen Großmufti des Landes in der Zeit des gestürzten Präsidenten Baschar al-Assad zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht in der Hauptstadt Damaskus befand den früheren Großmufti Ahmed Hassun am Montag einer Reihe von Straftaten schuldig, darunter "Anstiftung zum Bürgerkrieg und zu konfessionellen Spannungen". Hassun war 16 Jahre lang Syriens ranghöchster islamischer Geistlicher.

Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern

Im Streit um den gemeinsamen Hund hat das Landgericht Koblenz einem getrennten Paar auferlegt, das Tier zu ersteigern. Wie das rheinland-pfälzische Gericht am Montag mitteilte, verlangten beide früheren Partner, die Miteigentümerschaft des jeweils anderen an dem Tier aufzuheben. Da die beiden nicht verheiratet waren, sondern in einer Lebensgemeinschaft lebten, konnte dabei das Eherecht keine Anwendung finden.

Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs

Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in mehr als hundert Fällen ist ein Karatetrainer aus Sachsen-Anhalt rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nach Angaben vom Montag eine 13-jährige Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gegen den Mann. Seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau wies der BGH zurück. (Az. 6 StR 230/26)

Bus mit zwei deutschen Schulklassen in den Niederlanden verunglückt - Mehrere Verletzte

Auf einer Autobahn in den Niederlanden ist ein Reisebus mit zwei Schulklassen aus Deutschland verunglückt. Mehrere Insassen seien bei dem schweren Unfall in der Nacht verletzt worden, teilte die Polizei der Provinz Gelderland am Montag mit. In dem Bus saßen nach Angaben der Schule 54 Schülerinnen und Schüler sowie vier Lehrkräfte aus Schönberg in Schleswig-Holstein.

Textgröße ändern: