Deutsche Tageszeitung - Rückschlag für Töchter von Fußballstar in Rechtsstreit um Markennamen "Maradona"

Rückschlag für Töchter von Fußballstar in Rechtsstreit um Markennamen "Maradona"


Rückschlag für Töchter von Fußballstar in Rechtsstreit um Markennamen "Maradona"
Rückschlag für Töchter von Fußballstar in Rechtsstreit um Markennamen "Maradona" / Foto: ©

Im Rechtsstreit um die Markenrechte am Namen "Maradona" haben zwei Töchter des verstorbenen argentinischen Fußballidols Diego Maradona einen Rückschlag hinnehmen müssen. Ein Berufungsgericht in Buenos Aires lehnte den Einspruch von Dalma und Gianinna Maradona gegen die kommerzielle Verwendung ihres Familiennamens ab.

Textgröße ändern:

Diego Maradona hatte das Markenrecht 2015 an seinen Anwalt Matías Morla übetragen. Die Gewinne daraus sollen die Schwestern des Fußballstars finanziell unterstützen. Maradona starb im vergangenen November im Alter von 60 Jahren an einem Herzinfarkt.

Im März zeigten Dalma und Gianinna den Anwalt Morla wegen Betrugs an und forderten Ermittlungen gegen dessen Firma. Das zuständige Gericht verbot ihm daraufhin in einer einstweiligen Verfügung vorerst die kommerzielle Nutzung des Markennamens, was später jedoch wieder rückgängig gemacht wurde.

"Die Justiz hat Diegos Willen durchgesetzt, und gemeinsam mit den Schwestern können wir die Marke Maradona nutzen", erklärte Morla auf Instagram. "Dein Wille, Diego, wird immer respektiert werden."

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: