Deutsche Tageszeitung - Leiche nach Explosion von Haus in Oberbayern als vermisste Ehefrau identifiziert

Leiche nach Explosion von Haus in Oberbayern als vermisste Ehefrau identifiziert


Leiche nach Explosion von Haus in Oberbayern als vermisste Ehefrau identifiziert
Leiche nach Explosion von Haus in Oberbayern als vermisste Ehefrau identifiziert / Foto: ©

Nach der Explosion eines Hauses in Rohrbach im bayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm hat die Polizei die in der Ruine gefundene Leiche identifiziert. Es handele sich "zweifelsfrei" um die 54-jährige Ehefrau, die in dem Anwesen gewohnt hatte, teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord am Samstag mit. Die 54-Jährige und ihr Ehemann waren seit der Explosion am Donnerstagnachmittag vermisst worden.

Textgröße ändern:

Nach der Explosion war ein Mensch mit dem Auto der Familie etwa 30 Kilometer entfernt frontal in einen Lastwagen gefahren und dabei verbrannt - am Samstag war zunächst aber weiter unklar, ob es sich bei dem Opfer um den vermissten 55-jährigen Ehemann handelte.

Beide Leichen seien am Freitagabend obduziert worden, erklärte die Polizei. "Aufgrund der starken Verbrennungen" konnte bei der zweiten Leiche jedoch lediglich festgestellt werden, dass es sich um einen Mann handelte, wie es weiter hieß.

Die Doppelhaushälfte war am Donnerstagmittag durch eine Explosion zerstört worden, auch die andere Haushälfte wurde dabei stark beschädigt; in diesem Gebäudeteil gab es zwei Verletzte. Zwischenzeitlich wurde der Hund der Familie tot in der Hausruine gefunden. Die Ermittlungen zu dem Fall dauerten am Wochenende weiter an.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: