Deutsche Tageszeitung - Ausgestorbener Tasmanischer Tiger nun auch in Farbe zu bewundern

Ausgestorbener Tasmanischer Tiger nun auch in Farbe zu bewundern


Ausgestorbener Tasmanischer Tiger nun auch in Farbe zu bewundern
Ausgestorbener Tasmanischer Tiger nun auch in Farbe zu bewundern / Foto: ©

Fast hundert Jahre alte Aufnahmen des letzten bekannten Tasmanischen Tigers in Gefangenschaft sind durch Koloration wieder zum Leben erweckt worden. Ein 80-sekündiger Schwarz-Weiß-Film des Tieres namens Benjamin sei nun in Farbe zu bewundern, teilte das australische Film- und Tonarchiv mit. Die frohe Kunde wurde am Dienstag verbreitet - dem nationalen Tags der gefährdeten Arten. Dieser wird in Australien jedes Jahr am 7. September in Gedenken an den Todestag von Benjamin im Jahr 1936 begangen.

Textgröße ändern:

In dem Videoclip streunt das Beuteltier, auch Beutelwolf genannt, durch sein kleines Gehege, legt sich hin, schnüffelnd und kratzend. Sein sandbraunes Fell ist durchzogen mit dicken, dunklen Streifen. Gefilmt wurde Benjamin im Jahr 1933 im Zoo von Hobart vom Naturforscher David Fleay, der angeblich während des Drehs von dem Tier ins Gesäß gebissen wurde.

Der Tasmanische Tiger war in Australien und Neuguinea beheimatet, bevor er vor 85 Jahren ausstarb. Die alten Aufnahmen von Benjamin hatte das australische Filmarchiv an den in Paris lebenden Filmproduzenten Samuel François-Steininger übergeben, welcher in mehr als 200 Stunden Arbeit die Bilder kolorierte.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: