Deutsche Tageszeitung - Sieben Jahre Haft nach Überfall auf Geldtransporter mit großer Beute in Berlin

Sieben Jahre Haft nach Überfall auf Geldtransporter mit großer Beute in Berlin


Sieben Jahre Haft nach Überfall auf Geldtransporter mit großer Beute in Berlin
Sieben Jahre Haft nach Überfall auf Geldtransporter mit großer Beute in Berlin / Foto: ©

Rund sechs Monate nach einem Überfall auf einen Geldtransporter am Berliner Kurfürstendamm hat das Landgericht in der Hauptstadt einen 31-Jährigen wegen schweren Raubs und Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass Muhamed R. gemeinsam mit drei unbekannten Mittätern am 19. Februar den Geldtransporter überfallen und dadurch Bargeld in Höhe von mehr als 600.000 Euro erbeutet hatte.

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Die Täter sollen den Transporter maskiert und als Müllmänner getarnt vor einer Bankfiliale abgepasst haben - "am helllichten Tag, auf offener Straße und exponiert auf dem Kudamm", wie der Vorsitzende Richter Sebastian Brinsal betonte. Dort entwaffnete R. "blitzartig" unter Vorhalt einer Schreckschusspistole einen Sicherheitsmitarbeiter.

Zwei der Mitarbeiter besprühte er zudem mit Reizgas, während die weiteren Täter die Beute in einem mitgeführten Transportsack verstauten und anschließend alle in einem Auto flüchteten. Dieses wurde später auf einem Parkplatz abgestellt und in Brand gesetzt. Brinsal sprach in der Urteilsbegründung von einem "professionell geplanten und durchgeführten Lehrstück der Schwerstkriminalität".

Der Angeklagte hatte als Voraussetzung für eine vom Gericht angebotene Verständigung bereits am ersten Prozesstag seine Beteiligung an der Tat gestanden. Der 31-Jährige ist kriminell vorbelastet und Mitglied eines bekannten Berliner sogenannten Familienclans.

Zu seinen Gunsten sprach laut Brinsal sein frühzeitiges Geständnis, das er zudem während der Hauptverhandlung detailliert ausbaute, und seine Entschuldigung bei den als Zeugen gehörten Mitarbeitern des Geldtransporters. Zulasten von R. führte er unter anderem die vielen Vorstrafen des Angeklagten und den "extrem hohen" Beutewert auf.

Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht die Einziehung der Tatbeute im Wert von rund 650.000 Euro und nach eineinhalb Jahren die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Damit kam das Gericht exakt den Forderungen der Staatsanwaltschaft nach. Die Verteidiger von R. hatten hingegen auf eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren plädiert.

Auf einen Strafrahmen zwischen sechseinhalb und siebeneinhalb Jahren Haft hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung als Teil einer Verständigung bereits am ersten Prozesstag geeinigt. Zur Bedingung für die Verständigung hatte das Gericht ein glaubwürdiges, werthaltiges Geständnis des Angeklagten gemacht. Der Prozess dauerte drei Verhandlungstage.

(W.Uljanov--DTZ)

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