Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof hebt Framing-Urteil auf

Bundesgerichtshof hebt Framing-Urteil auf


Bundesgerichtshof hebt Framing-Urteil auf
Bundesgerichtshof hebt Framing-Urteil auf / Foto: ©

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst um Vorschaubilder von Kunstwerken geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag in Karlsruhe das Urteil des Berliner Kammergerichts von 2018 auf und verwies den Fall zur neuen Verhandlung zurück. Eine VG dürfe einen Vertrag über Vorschaubilder von wirksamen Maßnahmen gegen Framing abhängig machen, erklärte der BGH. (Az. I ZR 113/18)

Textgröße ändern:

Mit Framing wird das Einbetten von fremden und zuvor anderswo publizierten Inhalten auf einer Website bezeichnet. Die Stiftung als Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek wollte für ihre Onlineplattform einen Vertrag mit der VG Bild-Kunst schließen, damit urheberrechtlich geschützte Werke gezeigt und eingebettet werden können. Die VG forderte aber wirksame technische Mittel gegen Framing.

Vor dem Kammergericht hatte die Stiftung Erfolg. Die VG legte aber Revision beim BGH ein. Dieser setzte das Verfahren 2019 aus und fragte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach der Auslegung des EU-Rechts. Der EuGH urteilte, dass es sich bei Framing um eine öffentliche Wiedergabe handle, wenn es auf der Ursprungswebsite Zugangsbeschränkungen gebe. Entsprechend entschied nun der BGH.

Das Berliner Kammergericht habe zu Unrecht angenommen, dass keine Urheberrechte betroffen seien, wenn die von der Stiftung genutzten Vorschaubilder unter Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zum Gegenstand von Framing würden, hieß es. Ein solches Framing verletze ein den Urhebern zustehendes Recht der öffentlichen Wiedergabe. Das Kammergericht muss nun erneut entscheiden.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: