Deutsche Tageszeitung - Französischer Ex-Gesundheitsministerin droht wegen Corona-Politik Gerichtsverfahren

Französischer Ex-Gesundheitsministerin droht wegen Corona-Politik Gerichtsverfahren


Französischer Ex-Gesundheitsministerin droht wegen Corona-Politik Gerichtsverfahren
Französischer Ex-Gesundheitsministerin droht wegen Corona-Politik Gerichtsverfahren / Foto: ©

Der früheren französischen Gesundheitsministerin Agnès Buzyn droht wegen ihres Vorgehens in der Corona-Krise ein Gerichtsverfahren. Buzyn werde am Freitag zu ihrer ursprünglichen Reaktion auf die Pandemie verhört, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus Justizkreisen. Die Befragung der Ex-Ministerin soll vor einem Gericht stattfinden, das eigens für das Fehlverhalten von Regierungsmitgliedern zuständig ist. Buzyn wollte sich zunächst nicht dazu äußern.

Textgröße ändern:

Buzyn war im Februar des vergangenen Jahres als Ministerin zurückgetreten. Noch im Januar hatte sie gesagt, das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus in der Bevölkerung sei "sehr niedrig". Einen Monat später sagte sie mit Blick auf den Erreger, "der Tsunami wird noch kommen", was in offensichtlichem Widerspruch zu ihrer früheren Äußerung stand.

Die Staatsanwaltschaft in Paris erklärte am Mittwoch, dass sie rund 14.500 Beschwerden von Privatpersonen, Ärzten und Vereinigungen wegen des Umgangs der Regierung mit der Pandemie erhalten habe. Die Beschwerdeführer beklagten, die Regierung habe keine geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt und zu lange gezögert, bevor sie einen Lockdown verfügte.

Die Staatsanwälte wollen Buzyn mit der Anschuldigung konfrontieren, sie habe "beim Verhindern einer Katastrophe versagt", duch die inzwischen in Frankreich 115.000 Menschen ums Leben kamen.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: