Deutsche Tageszeitung - Ecuador wildert Ozelots aus illegalem Wildtierhandel aus

Ecuador wildert Ozelots aus illegalem Wildtierhandel aus


Ecuador wildert Ozelots aus illegalem Wildtierhandel aus
Ecuador wildert Ozelots aus illegalem Wildtierhandel aus / Foto: ©

In Ecuador sind sechs aus dem illegalen Wildtierhandel gerettete Ozelots ausgewildert worden. Die sechs Weibchen seien im Nationalpark Cotacachi Cayapas im Norden des Landes freigelassen worden, teilte das Umweltministerium am Samstag mit. Die Tiere waren ein Jahr lang im James Brown Rescue Center aufgepäppelt worden, bevor sie in die Freiheit entlassen wurden.

Textgröße ändern:

Um sie in Zukunft besser identifizieren zu können, wurden ihnen Mikrochips eingesetzt. Die nachtaktiven Wildkatzen seien in einem Gebiet freigelassen worden, "in dem Menschen keinen Kontakt zu ihnen haben und sie in ihrem natürlichen Lebensraum leben und sich frei entwickeln können", erklärte Placido Palacios vom James Brown Rescue Center.

Auf den illegalen Wildtierhandel stehen in Ecuador bis zu drei Jahre Haft. In den vergangenen sieben Jahren wurden nach Angaben des Umweltministeriums mehr als 6000 Wildtiere gerettet.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung

In den USA wächst der Druck auf Verteidigungsminister Pete Hegseth, auf die angekündigte Liveübertragung der Hinrichtung eines zum Tode verurteilten Attentäters zu verzichten. US-Vizepräsident JD Vance äußerte am Freitag Zweifel und sagte, er werde sich einen Livestream nicht anschauen. Republikaner wie auch Demokraten im Kongress erklärten, eine öffentliche Hinrichtung erinnere an autoritäre Regierungen und Extremisten. Das UN-Menschenrechtskommissariat sprach von einer Art "Folter".

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

Textgröße ändern: