Deutsche Tageszeitung - Weiterer Prozess um Sektenmord an Vierjährigem vor 33 Jahren in Hanau begonnen

Weiterer Prozess um Sektenmord an Vierjährigem vor 33 Jahren in Hanau begonnen


Weiterer Prozess um Sektenmord an Vierjährigem vor 33 Jahren in Hanau begonnen
Weiterer Prozess um Sektenmord an Vierjährigem vor 33 Jahren in Hanau begonnen / Foto: ©

Vor dem Landgericht im hessischen Hanau hat ein weiterer Prozess um einen Sektenmord an einem Vierjährigen vor 33 Jahren begonnen. Die Mutter des Jungen muss sich seit Dienstag wegen Mordes verantworten, wie ein Gerichtssprecher sagte. Laut Anklage kann für die Frau bei einer Verurteilung aber auch Beihilfe zum Mord in Betracht kommen.

Textgröße ändern:

Die heute 60-Jährige soll im August 1988 ihren körperlich und seelisch vernachlässigten Sohn aus niedrigen Beweggründen getötet haben. Sie soll ihn in einem über dem Kopf zugeschnürten Sack zum Mittagsschlaf gelegt und ihn in Obhut der Sektenanführerin gelassen haben. Dabei sei die Mutter davon ausgegangen, dass die heute 74-jährige Sektenanführerin ihrem Sohn "aus eigensüchtigen Motiven nach dem Leben getrachtet" habe. Damit habe die Frau ihre Anführerschaft in der Sekte bewahren und stärken wollen.

Die Mutter sei von der Anführerin davon überzeugt worden, dass der Vierjährige die "Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunklen besessen" sei und von Gott geholt werde. Sie soll den Jungen im Sack sich selbst überlassen haben, obwohl sie seine panischen Schreie wahrgenommen haben soll. Das Kind erstickte. Den Tod ihres Kinds habe die Mutter mindestens billigend in Kauf genommen. Bis Ende Dezember sind 14 weitere Prozesstermine angesetzt.

Im September 2020 hatte das Landgericht Hanau bereits die Sektenanführerin wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Mutter wurde einen Tag nach der Urteilsverkündung festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Fall kam erst nach vielen Jahren durch Medienrecherchen ans Licht.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung

In den USA wächst der Druck auf Verteidigungsminister Pete Hegseth, auf die angekündigte Liveübertragung der Hinrichtung eines zum Tode verurteilten Attentäters zu verzichten. US-Vizepräsident JD Vance äußerte am Freitag Zweifel und sagte, er werde sich einen Livestream nicht anschauen. Republikaner wie auch Demokraten im Kongress erklärten, eine öffentliche Hinrichtung erinnere an autoritäre Regierungen und Extremisten. Das UN-Menschenrechtskommissariat sprach von einer Art "Folter".

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

Textgröße ändern: